Immobilienschenkung dann Verschuldung, Elternunterhalt? Erbe ausschlagen möglich?

23. Oktober 2018 23:34 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geeherte Damen und Herren,
meine Großmutter und mein Vater haben mir vor ca. einem Jahr zu gleichen Teilen eine Immobilie in Form einer Schenkung übertragen, welche nun zu Wohnzwecken von mir und meiner Familie genutzt wird und welche zu diesem Zwecke mit einer Grundschuld belastet ist.
Zum Zeitpunkt der Schenkung bestanden keinerlei Schulden oder waren zu erwarten. In den vergangenen Monaten hat meine Oma bei Haustürgeschäften/Glücksspiel und aufgrund von sogenanntem "Demenzmarketing" viel Geld ausgegeben.
1. Bestünde im Pflegefall meiner Oma eine Unterhaltspflicht durch meinen Vater, falls Sie Schulden hätte und Ihre Gläubiger nicht befrieden könnte und Ihre Rente somit auch nicht für die Pflegekosten ausreichte?
2. Könnte das Sozialamt die Schenkung oder ein Geldäquivalent von mir für die Pflege zurückfordern?
3. Könnten mein Vater und ich im Erbfall das Erbe meiner Oma ausschlagen?
4. Würden im Erbfall, trotz Ausschlagung, die Forderungen der Gläubiger auf mich übergehen können?
Vielen Dank im Vorraus!

24. Oktober 2018 | 06:17

Antwort

von


(743)
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63667 Nidda
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E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

1. Ja, Verwandte in direkter Linie sind ein Bänder zum Unterhalt verpflichtet wenn Bedürftigkeit bei Berechtigten und Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten besteht.

2. Ja, Schenkungen können vom Amt zurückgefordert werden wenn der Schenker verarmt und daher Sozialleistungen bezieht. Da Sie die Immobilie selbst bewohnen kann auch eine entsprechende Nutzungsentschädigung (quasi Miete) in Frage kommen.

3. Ja, egal ob die Erbschaft überschuldet ist oder nicht. Niemand wird gezwungen zu erben. Sie müssen allerdings enge Fristen beachten.

4. Nein. Allerdings kann die Schenkung vom Erben für 10 Jahre teilweise herausverlangt werden um die Gläubiger (anteilig) zu befriedigen. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, würde der Staat Erbe wenn sich kein anderer Erbe findet (es gibt nie "keinen Erben").

Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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