Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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mit dem Zusatz verzichten Sie auf Ihre Rechte.
Auch wenn sich später dann eine Schadstoffbelastung herausstellt, hätten Sie auf Ansprüche dann mit dem Passus verzichtet.
Nur wenn Sie dem Verkäufer dann arglistige Täuschung nachweisen können, wäre der Verzicht wirkungslos.
So ein Nachweis dürfte aber kaum zu führen sein.
Daher sollten Sie den Passus unbedingt streichen lassen.
Der Experte sollte auch vor Unterschrift die Möglichkeit zur Untersuchung bekommen.
Irgendwie erscheint das alles sehr dubios.
Sie sollten den Vertrag komplett überprüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Das der Passus nicht Ordnung ist dachte ich mir, die Frage ist ob ich den Vertrag einen Absatz zufügen kann das mir die Möglichkeit gibt, falls eine Schadstoffbelastung so hoch ist das es nicht bewohnbar ist, von dem Kauf zurückzutreten. Ein Gutachter dauert 8 Wochen und es wird in der Zeit nicht vom Markt genommen. Übrigens ist das ein Vertrag von einem Makler der VB.
Sehr geehrte Ratsuchende,
sicher kann so ein Passus aufgenommen werden.
Auch sollte die Zahlung erst dann erfolgen.
Aber das ist reine Verhandlungssache.
Gleichzeitig darf aber der beschriebene Passus nicht im Vertrag stehen.
Sie müssen daher auf Streichung drängen.
Auch bei solchen Verträgen sollte immer der gesamte Vertrag dann geprüft werden. Dazu rate ich dringend.
Dass es ein Vertrag vom Makler der VB ist, ändert daran nichts.
Denn der in der Erstfrage genannte Passus zeigt, dass es offenbar zulasten des Käufers gehen soll,
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle