Ich verdiene 980,- € und mir wurde gesagt, dass ich Kindesunterhalt bezahlen müsste, das kann doch w

| 11. November 2005 19:52 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 3 Jahren wurde ich geschieden.
Meine Tochter (15) lebt bei mir, mein Sohn (18)
beim Vater. Da die Kinder bei unserer Scheidung
noch zur Schule gingen haben wir nichts über
Kindesunterhalt ausgemacht.
Nun hat mein Sohn eine neue Lehre begonnen.
Er verdient ca. 600.-€
ich verdiene 980.-E
sein Vater ca. 2.000,-(sehr gering angemessen).

Als ich mich nun einmal in der Kantine in diese Diskussion
eingeklinkt habe, wurde mir gesagt ich solle bloß darauf verzichten, dann müsste ich nur bezahlen...
Das kann doch wohl nicht sein, oder?
( ich hab ihm wegen unserem Sohn das Haus geschenkt) und auf Unterhalt verzichtet.
Noch eine Frage:
Wird sowas vor Gericht verhandelt und muss ich da dabei sein?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie gegenüber dem volljährigen Sohn nicht unterhaltsverpflichtet sind. Zum Einen beträgt Ihr Selbsbehalt 1.100,- €. Zum anderen hat Ihr Sohn eigenes Einkommen. Ihr Sohn hätte nach Düsseldorfer Tabelle aber ohnhin nur Anspruch auf den Regelsatz von 335,- €/Monat. Da auf diesen Regelbetrag jedoch das Einkommen des Sohnes anzurechnen ist (335,- abzgl. 600,- €), ergibt sich ein negativer Betrag und damit, dass Sie nicht zum Unterhalts verpflichetet sein werden.

Der Vater dagegen wird seiner noch minderjährigen Tochter gegenüber unterhaltsverpflichtet sein.

Sein Einkommen liegt über dem Selbstbehalt und die minderjährige Tochter hat kein eigenes Einkommen.

Sie sollten, falls gewünscht, den Unterhalt schriftlich gegenüber dem Vater geltend machen. Dazu reicht es zunächst, wenn Sie ihn auffordern sein Einkommen des letzten Jahres zunächst offenzulegen.

Sollte dann letztlich eine freiwillige Zahlung nicht erfolgen, bleibt nur der Gang zum Familiengericht.Sie müssten dabei für Ihre Tochter klagen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

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