13. Januar 2012
|
16:23
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
dieses ist der Fall, wenn bei Ihnen als Elternteil eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
1.)
Sie stehen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, oder
2.)
Sie sind als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig, oder
3.)
Sie üben eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands aus, oder
4.)
Sie beziehen Rente nach deutschen Vorschriften.
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, können Sie Kindergeld beantragen, da das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php