Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Das Hospitieren in einer anderen Kita könnte hier problematisch sein, insbesondere wenn es sich um dieselbe Tätigkeit handelt, die Sie in Ihrer aktuellen Kita ausüben. Sollte dies bekannt werden, könnte Ihr aktueller Arbeitgeber dies als Verstoß gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis werten und im schlimmsten Fall eine (fristlose) Kündigung nach sich ziehen.
Von daher ist von Ihrem Vorhaben grundsätzlich abzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork ! Trifft derselbe Sachverhalt zu , wenn ich kein Atttest habe und während eines Fehltsges ohne AU hospitieren gehe ? Herzliche Grüße und vielen Dank !
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nachfrage 1:
"Trifft derselbe Sachverhalt zu , wenn ich kein Atttest habe und während eines Fehltsges ohne AU hospitieren gehe ?"
Mit Sicherheit, denn es ist ja keine Abweichung, ob Sie mit AU oder während eines Fehltages ohne AU hospitieren. In beiden Fällen zahlt der aktuelle Arbeitgeber ja Ihren Lohn fort, während Sie in der Konkurrenz-Kita hospitieren. Das kann der aktuelle Arbeitgeber kaum ernsthaft wollen.
Das ist das Gleiche wie wenn Sie den Arbeitgeber direkt fragen würden, ob er etwas dagegen hätte, Sie bezahlt für Tag X freizustellen, weil Sie in einer anderen Kita hospitieren möchten. Seine Antwort können Sie sich vermutlich denken.
Und das ( Lohnfortzahlung) ist daran nur das eine Problem. Das zweite Problem wäre, dass Sie sich zu krank fühlen (egal ob mit oder ohne AU) Ihre Tätigkeit in Kita A auszuführen, während Sie im selben Berufsbild bei Kita B hospitieren. Dies passt aus der Sicht eines unabhängigen Außenbetrachters beides kaum zusammen.
Und genau da kommt das dritte Problem ins Spiel: sobald sich Kita A mit Kita B verständigt und der ganze Vorgang ans Licht kommt, stehen Sie nicht nur beim alten Arbeitgeber in einem sehr schlechten Licht, sondern zugleich beim Neuen, der ja nun weiß, wie Sie zukünftig bei Problemen mit ihm handeln würden.
Der korrekte Weg wäre hier aus meiner Sicht folgender:
1.) Suchen Sie das offene Gespräch mit der Leitung und versuchen Ihre Sichtweise einzubringen ( verkürzt: Sie sind lange vor Ort, Probleme tauchen erst jetzt auf, welche realistischen Lösungsmöglichkeiten gibt es)
2.) Versuchen Sie in dem Gespräch Lösungsmöglichkeiten für beide Seiten auszuarbeiten. Gerade hier können sich für beide Seite beste Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft ergeben. Die Gegenseite kann ja eigentlich bei er gegenwärtigen Mangellage kein Interesse haben, Sie aus der Einrichtung zu vertreiben. Umgekehrt ist die aktuelle Lage bezüglich einer angemessenen Versorgungssicherheit wenig erheiternd. Ein solcher offener Austausch kann auch sehr gut die Weichen für die Zukunft stellen.
3.) Fruchtet dieses Gespräch nicht, so fordern Sie die entsprechende Hospitation als unbezahlten Fehltag ein. Hier sammeln Sie auch gleich bei der potentiell infrage kommenden Kita wichtige Punkte, weil Sie die Hospitation mit einer unbezahlten Freistellung in Verbindung bringen können. Dies kann die Gegenseite kaum ernsthaft verweigern, weil sie sich sonst zu Punkt 2 in Widerspruch setzen würde. Hier können Sie m.E. sehr gut mit dem "KO-Tag" argumentieren, d.h. "KO-Tage" nehmen für die Hospitation, aber unbezahlt mit Vorankündigung.
Sie riskieren damit zwar den offenen Konflikt (Sie wollen weg), aber tun dies in einer sehr verantwortungsvollen Art und Weise. problematisch wird es natürlich dann , wenn die Hospitation zutage fördern sollte, dass bei Ihnen die Bedingungen deutlich besser sind. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie durch das Hospitieren keine Informationen weitergeben oder nutzen, die Ihrem aktuellen Arbeitgeber schaden könnten und umgekehrt.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -