Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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70372 Stuttgart
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach meiner Recherche gibt es diese Möglichkeit in keinem Bundesland.
Es besteht zudem kein rechtlicher Anspruch dahingehend.
Das ist so nicht vorgesehen.
Es gibt aber jedoch andere Möglichkeiten, insbesondere dass man sich an die Schulleitung wendet bzw. sich an die untere Schulaufsichtsbehörde bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung.
Dieser hat dann von Amts wegen entsprechende Ermittlungen einzuleiten.
Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ich habe gelesen, dass für eine Hospitation die Grundlagen aus § 2 Abs. 5 SchulG sowie die §§ 7 (Abs. 4 Satz 2) und 9 der GrundschO gelten. § 2 Abs. 5 SchulG garantiert den Eltern einen „Anspruch auf Teilnahme am Unterricht" [Hospitation] sowie „an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes". Oder ist das nicht korrekt?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gut, aber das wird nicht zum Ziel führen. Eine schulische Hospitation ist der (NUR einzelne) Besuch im Unterricht mit dem Ziel, etwas über den Unterrichtsbetrieb und den Schulalltag der Kinder zu erfahren. Das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Schreiben Sie mir bitte per E-Mail nochmals Ihr Bundesland per E-Mail und ich ergänze hier meine Antwort.
Sie beziehen sich auf das Recht in Rheinland-Pfalz nach meiner Recherche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg