16. Februar 2020
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10:57
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die zwangsweise Durchsetzung eines rechtskräftigen Titel (z.B. Kostenbeitragsbescheid) ist gem. § 52 Abs. 2 SGB X innerhalb einer Frist von 30 Jahren tatsächlich möglich.
Insoweit hat die Gegenseite recht.
Aber Sie sollten sich auf Verwirkung berufen, was auch vor Ablauf der Verjährung möglich ist.
Denn wenn nach einem Jahr nach Bescheiderstellung die Forderung nicht geltend gemcht wird, greift in der Regel die Verwirkung.
Allerdings müssten Sie dann klagen, da aufgrund des rechtskräftigen Bescheid die Zwangsvollstreckung eben möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle