29. Oktober 2024
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10:19
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
[b]I.[/b]
Ihr Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 7 scheint gut begründet zu sein, da Sie detailliert Ihre Aufgaben und Qualifikationen darlegen.
Sie führen an, dass Ihre Tätigkeiten und Qualifikationen über die Anforderungen der Entgeltgruppe 4 hinausgehen und sich eher mit denen der Entgeltgruppe 7 decken.
Wichtige Punkte, die Sie in Ihrem Antrag hervorheben:
1.
Qualifikationen:
Sie besitzen zwei abgeschlossene Berufsausbildungen, die für die Entgeltgruppe 5 erforderlich sind, und zusätzliche Führerscheinklassen, die für Ihre Aufgaben relevant sind.
2.
Aufgabenbereich:
Sie betreuen 11 Einrichtungen mit umfangreichen Aufgaben, die über die typischen Tätigkeiten eines Hausmeisters hinausgehen, einschließlich technischer und sicherheitsrelevanter Aufgaben.
3.
Vergleich mit Schulhausmeistern:
Sie beziehen sich auf die Entgeltordnung TVÖD - VKA und das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg, um Ihre Einstufung zu untermauern.
4.
Fristsetzung:
Sie setzen eine Frist von 4 Wochen, was eine klare Erwartungshaltung an die Bearbeitungszeit signalisiert.
[b]II.[/b]
Ob Ihr Antrag Erfolg hat, hängt letztlich von der Bewertung durch Ihren Arbeitgeber ab. Ihre Argumentation ist jedoch schlüssig und gut dokumentiert, was Ihre Erfolgsaussichten erhöhen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt