Höhe Abfindung Aufhebungsvertrag Mieter

24. Juli 2019 22:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
In den letzten 4 Jahren habe ich auswärts gearbeitet. Da ein tägliches Pendeln nicht machbar ist, habe ich ein Einzimmer Appartement gemietet. Das ist meine Nebenwohnung. Ich habe jetzt meine Arbeit verloren und will wieder zurück zu meiner Frau. Dort ist meine Hauptwohnung. Jetzt gibt es im Mietvertrag einen Passus, das ich erst zum 01.08.2020 kündigen kann. Mein Vermieter bietet mir einen Aufhebungsvertrag an, mit finanziellen Ausgleich für ihn. Wie hoch darf die "Entschädigung" für ihn sein???? Ist die Summe..
. Mal die Gesamtmiete oder nur die Kaltmiete ohne Garage?
24. Juli 2019 | 23:23

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach BGH, Beschluss v. 23.8.2016, VIII ZR 23/16 ist es zulässig, in einem Mietvertrag die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung für einen bestimmten Zeitraum, maximal 4 Jahre, auszuschließen.

Ob Ihr Mietvertrag eine solche, wirksame Klausel enthält, kann nur nach Einsicht in den Vertrag festgestellt werden.

Wenn Ihr Vertrag eine solche wirksame Klausel enthält, braucht der Vermieter einer vorzeitigen Aufhebung nicht zuzustimmen, sondern kann auf der Erfüllung des Vertrages bestehen.

Wenn er Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, geschieht das von ihm aus freiwillig und ohne eine rechtliche Pflicht dazu. Deswegen kann der Vermieter auch die Konditionen eines solchen Aufhebungsvertrages vorgeben; Sie haben dann die Möglichkeit, diese Bedingungen zu akzeptieren oder den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen.

Deswegen gibt es auch keine gesetzliche Vorgabe, wie hoch die Abfindung sein darf bzw. sein muss.

Es ist letztlich eine Verhandlungssache zwischen Ihnen und ihm.

Mit freundlichen Grüßen



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