Hinzuverdienst bei Rentenzahlungen

| 26. August 2011 21:04 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Eine 63 jährige Person hat die Voraussetzungen zur vorzeitigen Rentenzahlung erfüllt und erhält eine Rente aus der BfA. Bekannterweise gibt es bis zur Erreichung des gesetzlichen Alters - Rentenalters eine Hinzuverdienstgrenze.

Meine Frage:
Unterfällt eine gesondert und direkt gezahlte Betriebsrente des ehemaligen Arbeitgebers (steuerlich erfaßt unter nicht selbständiger Arbeit)auch unter diese Vorschrif?

Also drastisches Beispiel; BfA- Rente 2000 Euro, Betriebsrente 2000 Euro bedeutet in Konsequenz: BfA Rente 0, bis zum Eintritt des offiziellen Altersrentenbezugs?
26. August 2011 | 21:35

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes we folgt beantworten möchte:

Den Rechtsbegriff Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen sollte man nach §§ 14 und 15 SGB IV auslegen.

Die Beurteilung anhand der Gewinnermittlungsvorschriften des EStG ist demnach nicht allein entscheidend, so dass Betriebsrenten, die vom Finanzamt als Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit veranlagt werden, als „Arbeitseinkommen" außer Betracht bleiben, sofern sie nicht auf einer entsprechenden Tätigkeit des Rentenempfängers beruhen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Bewertung des Fragestellers 27. August 2011 | 01:06

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"kurz und knapp, aber verständlich - und wie ich hoffe, auch zutreffend. Zumindest wird der Eindruck von Fachkompetenn durchaus vermittelt. Empfehlenswert."
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kurz und knapp, aber verständlich - und wie ich hoffe, auch zutreffend. Zumindest wird der Eindruck von Fachkompetenn durchaus vermittelt. Empfehlenswert.


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