4. April 2025
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10:18
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
nachfolgend einige Punkte, die Ihnen aus meiner Sicht bei der Weiterverfolgung Ihres Anliegens helfen könnten:
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X:
Sie berufen sich auf einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern und der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Dies ist grundsätzlich der richtige Weg, um eine Entscheidung anzufechten, wenn diese rechtswidrig ist. In Ihrem Fall scheint es, dass Sie der Meinung sind, dass Ihre Ansprüche aufgrund von Fehlern bei der Bearbeitung oder möglichen Korruption nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Korruption und staatliche Verantwortung:
Sie machen deutlich, dass Sie den Eindruck haben, dass Korruption eine Rolle bei der Bearbeitung Ihrer Ansprüche spielt. Wenn Korruption im Spiel ist, könnte dies unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 839 BGB und Art. 34 GG begründen, da es sich hierbei um eine Amtspflichtverletzung handelt, die zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden könnte.
Antrag auf Schadenersatz:
In Bezug auf den Schadenersatzanspruch nach § 839 BGB und Art. 34 GG müssen Sie nachweisen, dass es zu einer Verletzung Ihrer Rechte durch die Behörde gekommen ist. Wenn die Verwaltung Ihrer Ansprüche nicht ordnungsgemäß und rechtmäßig gehandhabt wurde, könnte ein solcher Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Eine zivilrechtliche Klage vor dem Landgericht wäre in diesem Fall eine Möglichkeit.
Klärung des rechtlichen Vorgehens:
Hinsichtlich des Rechtswegs ist anzumerken, dass die ordentlichen Gerichte, also die Zivilgerichte für den Anspruch aus Amtshaftung zuständig sind. Um den Schadenersatzanspruch durchzusetzen, benötigen Sie beim Landgericht zwingend eine anwaltliche Vertretung, sodass Ihr Anspruch auf Versorgung und Entschädigung aufgrund von Amtsfehlern, Verfahrensmängeln und möglicher Korruption vorgebracht werden kann. Hierfür sollten Sie sich schon aus Kostengründen bei Anwaltskollegen uind Kolleginnen in der Nähe umsehen. Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung bei Ihnen vor Ort finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Weitere Schritte:
Überprüfen Sie unbedingt alle Dokumente und Nachweise, die die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsentscheidungen belegen.
Stellen Sie außerdem sicher, dass alle relevanten Beweise und Dokumentationen (z. B. die Entscheidung des Versorgungsamts von 1989, Dokumente zum Antrag auf Schadensersatz, den KFZ-Bezuschussungsantrag etc.) dem Anwaltskollegen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie bereits ein laufendes Verfahren haben, sollte Ihr Anwalt über die bisherige Argumentation und die Verfahrensgeschichte informiert sein, um diese in einem neuen Antrag oder einer Klage zu berücksichtigen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen, die nächsten Schritte besser zu verstehen.
Viele Grüße