Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen gerne wie folg beantworten möchte:
In erster Linie sollten sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in verbindung setzen, ob eine Räumung der Wohnung wirklich erforderlich ist. Wenn es sich um Mietrückstände handeln sollte, können Sie diesbezüglich bei der ARGE nachfragen, ob diese die Rückstände für Sie übernimmt.
Als weitere Anlaufstelle könnte Ihnen die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Anschrift: Willi - Becker - Alllee 10, 40200 Düsseldorf) dienen. Diese bietet Ihnen eine persönliche Beratung in Fällen von drohendem Wohnungsverlust wie z.B. bei Mietschulden, Kündigung des Mietvertrags, Räumungsklage oder Zwangsräumung oder Weitervermittlung bei unzumutbaren Wohnverhältnissen. Dort kann man Ihnen auch behilflich sein beim Finden einer neuen Wohnung.
Ferner könnten Sie sich an das Mieterbüro in Ihrem Wohnumfeld wenden. Einige der Mieterbüros leisten erfahrungsgemäß bei drohendem Wohnungsverlust Beratung und Hilfestellung direkt vor Ort.
Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei der ARGE in Verbindung setzen. Auch dieser kann Ihnen helfen, den drohenden Wohnungsverlust abzuwenden.
Falls es ein Räumungsurteil gibt (vom Gericht) können Sie hier Vollstreckungsschutz beantragen und einen Antrag stellen auf Einräumung einer Räumungsfrist.
Ich hoffe, diese Informationen waren zunächst hilfreich für Sie. Sie können sich auch gerne weitergehend mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, ich helfe Ihnen gerne weiter. In erster Linie könnte - wie bereits gesagt - ein Schreiben an Ihren Vermieter weiterhelfen. Möglicherweise nimmt er die Kündigung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen gerne wie folg beantworten möchte:
In erster Linie sollten sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in verbindung setzen, ob eine Räumung der Wohnung wirklich erforderlich ist. Wenn es sich um Mietrückstände handeln sollte, können Sie diesbezüglich bei der ARGE nachfragen, ob diese die Rückstände für Sie übernimmt.
Als weitere Anlaufstelle könnte Ihnen die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (Anschrift: Willi - Becker - Alllee 10, 40200 Düsseldorf) dienen. Diese bietet Ihnen eine persönliche Beratung in Fällen von drohendem Wohnungsverlust wie z.B. bei Mietschulden, Kündigung des Mietvertrags, Räumungsklage oder Zwangsräumung oder Weitervermittlung bei unzumutbaren Wohnverhältnissen. Dort kann man Ihnen auch behilflich sein beim Finden einer neuen Wohnung.
Ferner könnten Sie sich an das Mieterbüro in Ihrem Wohnumfeld wenden. Einige der Mieterbüros leisten erfahrungsgemäß bei drohendem Wohnungsverlust Beratung und Hilfestellung direkt vor Ort.
Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei der ARGE in Verbindung setzen. Auch dieser kann Ihnen helfen, den drohenden Wohnungsverlust abzuwenden.
Falls es ein Räumungsurteil gibt (vom Gericht) können Sie hier Vollstreckungsschutz beantragen und einen Antrag stellen auf Einräumung einer Räumungsfrist.
Ich hoffe, diese Informationen waren zunächst hilfreich für Sie. Sie können sich auch gerne weitergehend mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, ich helfe Ihnen gerne weiter. In erster Linie könnte - wie bereits gesagt - ein Schreiben an Ihren Vermieter weiterhelfen. Möglicherweise nimmt er die Kündigung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin