Herstellungskosten Berechnung

20. Januar 2007 17:23 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben 1999 ein Grundstück gekauft und dieses auch im selben Jahr bebaubt. Die ersten drei Jahre haben wir das Hause selber bewohnt und ab mitte 2002 vermietet. Das Haus werden wir nun im Februar 2007 verkaufen.
Daher gehe ich davon aus, dass der eventuelle Gewinn Spekulationssteuer Pflichtig ist. Stimmt dies?

Meine Hauptfrage ist jedoch:
Wie werden die Herstellkosten errechnet?
Speziell wie werden erbrachte Eigenleistungen diesbezüglich berücksichtigt und berechnet?

Werden steuerlich geltend gemachte Abschreibungen (Seit mitte 2002) bei der Gewinn Berechnung mit einbezogen?
Eingrenzung vom Fragesteller
20. Januar 2007 | 18:43
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

in Anbetracht Ihres Einsatzes und des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich folgendes Ausführen:

1. Herstellungskosten

Eine eigene Definition des Begriffs "Herstellungskosten" gibt es im steuerrecht nicht.Nach dem asudrücklich erklärtem Willen des Gesetzgebers stimmt jedoch der in § 255 II HGB normierte handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff mit dem des § 6 EStG überein. Danach sind Herstellungskosten: " die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands entstehen". Damit sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung (Kosten für Entwürfe, Modelle, Spezialwerkzeuge) gemeint, jedoch nicht die selbst erbrachten Eigenleistungen. Letzlich sind Herstellungskosten, die Beträge, die Sie an Dritte gezahlt haben.

2.Gewinnberechnung

Der Gewinn aus der Veräußerung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs/Herstellungskosten. Zu beachten ist, dass es sich in Ihrem Fall um (wahrscheinlich) zwei Wirtschaftsgüter (abnutzbar und nicht abnuztbar) handelt.

Letztlich werden die bisher geltend gemachten Abschreibungen von den Herstellungskosten abgezogen.

Bitte beachten Sie, dass es sich die Auskunft auf die bekannten Umstände bezieht und die Rechtslage durch unbekannte Umdtände verändern kann.

Ich hoffe jedoch einen kurzen Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Mirko Heyne
Rechtsanwalt
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