Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Schwiegereltern haben nicht recht, denn sie haben das Grundstück unentgeltlich (durch Erbschaft) erworben. Daran ändert die "mitgeerbte" Grundschuld nichts. Siehe auch
BFH-Urteil vom 03.09.2019 - IX R 8/18
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Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin