20. Juli 2015
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21:06
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Wesentlichen habe ich da auch keine andere Informationen als Sie sie haben:
Sie datieren zwar vom Mai 2013, was die Angaben der deutschen Botschaft in Manila betrifft, aber neuere Informationen/Anforderungen gibt es dazu nicht, weshalb ich mir allenfalls von der Botschaft schriftlich versichern lassen würde, dass mehr an Unterlagen und Informationen nicht von Ihrer zukünftigen Ehefrau gefordert werden als die folgenden:
[Zitiert aus dem Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung der deutschen Botschaft vom Mai 2013] Alle Antragsteller müssen folgende Unterlagen einreichen/vorlegen:
- Geburtsurkunde des Antragstellers;
- drei (3) aktuelle Passbilder (Format siehe Foto-Mustertafel), zwei (2) müssen auf die Antragsformulare geklebt werden, das Extrafoto muss mit einer Büroklammer am Reisepass befestigt werden (bitte NICHT anheften!).
- Antragsteller müssen ihren kompletten Namen und Geburtsdatum auf die Rückseite des Fotos schreiben;
- zwei (2) Antragsformulare, vollständig ausgefüllt (auch erhältlich in der Botschaft)
- zweifache vollständig ausgefüllte Sicherheitserklärungen iSd §§ 54 55 AufenthG.
- Gültiger Reisepass, mit dem Sie nach Deutschland reisen wollen;
- Visagebühr 60,- € (Antragsteller unter 18 Jahren zahlen 30,00 Euro) zu zahlen in bar in philippinischen Pesos zum aktuellen Umrechnungskurs (diese entfällt für Ehepartner von EU-Staatsangehörigen und Eltern von deutschen minderjährigen Kindern);
- einfache Kopie des Bundespersonalausweises (Vorder- und Rückseite) ODER Reisepass und Meldebescheinigung des Verlobten in Deutschland und, wo zutreffend, Kopie des derzeit gültigen Aufenthaltstitels;
- Schriftliche Bestätigung des Standesamts in Deutschland, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen abgeschlossen ist mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins (erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung); **)
- Verpflichtungserklärung des Verlobten;**)
- Nachweis von Grundkenntnissen der dt. Sprache (s. unten) **)
- Reisekrankenversicherung bis zum Zeitpunkt der Eheschließung; mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000,- Euro **)
- 2 Fotokopien aller Originalunterlagen (Reisepass: nur Datenseite).
Wenn der Antragsteller ledig (bisher nicht verheiratet - davon gehe ich aus) ist:
NSO-Index-Bescheinigung*) (eng.: Certificate of No Marriage / CENOMAR), hinsichtlich des Nichterscheinens des Namens des Antragstellers in den nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages); dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein;
Wenn die Vorehe aufgelöst / annulliert ist:
- Heiratsurkunde *) mit Randvermerk über die Auflösung
- Gerichtsbeschluss (court decision) und Urteil über die Rechtskraft (certificate of finality) über die Auflösung der vorherigen Ehe, überbeglaubigt von den philippinischen Behörden.
Sollte eine Vorehe außerhalb der Philippinen aufgelöst (z.B. durch Scheidung) worden sein, ist ein Nachweis über die Gültigkeit der auswärtigen Ehescheidung auf den Philippinen erforderlich (Gerichtsurteil nebst Rechtskraftsbeschluß).
- NSO-Index-Bescheinigung (CEMAR=Advisory on Marriages) über das Erscheinen des Namens des Antragstellers in den nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages); dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.
Alle Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien eingereicht werden.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
*) Alle philippinischen Personenstandsurkunden sowie NSO-Index-Bescheinigung (CEMAR = Advisory on Marriages bzw.CENOMAR = Certificate of No Marriage) über das (ggf. Nicht-) Erscheinen des Namens des Antragstellers in den nationalen Heiratsregistern müssen vom National Statistics Office/NSO in Quezon City auf NSO Sicherheitspapier (security paper/SECPA) ausgestellt sein (weitere Informationen siehe unten) und der Botschaft IM ORIGINAL vorgelegt werden.
Eine Überbeglaubigung durch das phil. Außenministerium (DFA) sowie die Vorlage von Übersetzungen ist für die Antragstellung bei der Botschaft nicht erforderlich. Hilfreich wäre es, wenn im Rahmen des Visumverfahrens auf eine ggf.bereits in der Vergangenheit erfolgte Urkundenüberprüfung hingewiesen wird.
**) Diese Unterlagen können ggf. nachgereicht werden, müssen jedoch bis zu einer Entscheidung über den Antrag entweder der Botschaft oder der beteiligten Ausländerbehörde vorliegen. Alle anderen Unterlagen müssen bereits bei
Antragstellung eingereicht werden, da ansonsten der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Auf dieses Info-Blatt können Sie sich verlassen, soweit Ihnen die Botschaft nichts anderes mitteilt.
Zur Eheschließung vor dem deutschen Standesamt (am geplanten gemeinsamen Wohnort):
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsnachweis: Den Nachweis der Geburt erbringen Sie durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift Ihres Geburtseintrages. Diese Abschrift bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
- Aufenthaltsbescheinigung: Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, es sei denn Sie wohn schon dort.
- Vollmacht: Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht vorzulegen.
Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:
- Geburtsnachweis (siehe oben)
- Beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe
- Nachweis über die Auflösung der Ehe, wenn kein Familienbuch angelegt worden ist
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Ansonsten verweise ich auf oben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg