Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eigentlich sollte in dem Kaufvertrag der Tag des Lasten und Nutzen Wechsels stehen.
Durch einen Mietvertrag würden Sie die Pflicht übernehmen, alles instand zu setzen, was in der Laufzeit des Mietvertrags kaputt geht. Zudem müsste die Miete im Vertrag klar festgelegt werden. Da der Grund für die Verzögerung auf Ihrer Seite liegt, wäre wohl nur Miete null möglich. Miete = Bereitstellungszinsen würde ja der Bestimmung im Kaufvertrag widersprechen, dass Sie den Bereitstellungszins bezahlen müssen.
Sie können den Käufern auch einfach die Schlüssel geben und müssten nur vereinbaren, welchen Betrag die Käufer als Nutzungsentschädigung zahlen müssen, wenn der Verkauf aus Gründen zurück abgewickelt werden muss, die der Käufer zu vertreten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eigentlich sollte in dem Kaufvertrag der Tag des Lasten und Nutzen Wechsels stehen.
Durch einen Mietvertrag würden Sie die Pflicht übernehmen, alles instand zu setzen, was in der Laufzeit des Mietvertrags kaputt geht. Zudem müsste die Miete im Vertrag klar festgelegt werden. Da der Grund für die Verzögerung auf Ihrer Seite liegt, wäre wohl nur Miete null möglich. Miete = Bereitstellungszinsen würde ja der Bestimmung im Kaufvertrag widersprechen, dass Sie den Bereitstellungszins bezahlen müssen.
Sie können den Käufern auch einfach die Schlüssel geben und müssten nur vereinbaren, welchen Betrag die Käufer als Nutzungsentschädigung zahlen müssen, wenn der Verkauf aus Gründen zurück abgewickelt werden muss, die der Käufer zu vertreten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen