25. November 2015
|
11:16
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten hier in der Tat vom SWR/Beitragsservice Akteneinsicht fordern, da Sie bisher dahingehend nichts erhalten haben, was nunmehr über den Gerichtsvollzieher geltend gemacht wird.
Sie sollten am besten einen Anwalt vor Ort Ihrer Wahl nehmen, der sodann die Sache prüft und gegebenenfalls vor Gericht Einwendungen geltend macht, also hinsichtlich der laufenden Vollstreckung.
Den entsprechenden Bescheide etc. müssen Ihnen bekannt gemacht also zugestellt werden, was hier nicht gegeben ist.
Die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der SWR/der Beitragsservice.
Schon allein deswegen kann die Vollstreckung durchaus zu Fall gebracht werden.
Dieses ändert vielleicht nichts an der sachlichen Begründung/Richtigkeit und an der Verpflichtung von Ihnen zur Zahlung in sonstiger Hinsicht, was aber gesondert geprüft werden müsste.
Es ist aber wichtig sich dagegen zur Wehr zu setzen, damit keine unzulässige Vollstreckung läuft, keine Eintragung bei der Schufa/Kreditreform und im Schuldnerverzeichnis erfolgen sowie unnütze Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg