Hausdurchsuchung - rechtswidrig?

15. Februar 2015 09:09 |
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Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich hatte vor kurzem eine Hausdurchsuchung. An diesem Tag war ich nicht zuhause und nur mein Mitbewohner war da und hat auch denen die Tür geöffnet.

Die Polizei hat Sachen von mir beschlagnahmt. Normalerweise erhält man eine durchschrift von einer Liste von den Sachen die Sie mitgenommen haben.

Mein MItbewohner hat mir nur den Beschluss gegeben und eine Niederschrift über die Durchsuchung wo nur allgemeine Daten erfasst sind wer die Durchsuchung durchgeführt hat welche Zeugen waren da usw .... aber von der Liste wo aufgeführt ist was die genau mitgenommen haben fehlt jede Spur.

Ist das jetzt ein verfahrensfehler oder was kann ich jetzt da machen?


grüße

Einsatz editiert am 15.02.2015 09:12:19
15. Februar 2015 | 09:45

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß § 107 Satz 2 StPO kann der von der Durchsuchung Betroffene ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände verlangen (oder im Falle der Erfolglosigkeit der Durchsuchung eine Bescheinigung darüber, dass nichts Verdächtiges gefunden wurde). Bei § 107 StPO handelt es sich aber lediglich um eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Durchsuchung selbst nicht rechtswidrig macht.

Sie können daher bei der Polizei eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände verlangen. Ein Verfahrensfehler, der die Durchsuchung rechtswidrig machen könnte, kann aus der fehlenden Liste aber nicht hergeleitet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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