Haupttätigkeit + Dozententätigkeit + Minijob (400€)

27. Juli 2012 18:36 |
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Arbeitsrecht


Folgende derzeitige Situation:
Hauptbeschäftigung bei Arbeitgeber A
Nebenbeschäftigung als Dozent bei Arbeitgeber B (Anstalt des öffentlichen Rechts) mit einer Vergütung deutlich unterhalb 2100 Euro/Jahr.

Nun will ich zusätzlich einen Minijob (400€) bei Arbeitgeber C annehmen. Hierbei handelt es sich um keine Dozenten-Tätigkeit, für die die sog. Übungsleiterpauschale in Frage kommt.

Ist dieser zusätzliche 400€-Job bei o.g. Konstellation sozial- und steuerrechtlich als Minijob anzusehen, trotz der anderen Nebenbeschäftigung als Dozent (für die die Regelung der steuerfreien Übungsleiterpauschale gilt)?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Der Minijob bei Arbeitgeber C dürfte in jeglicher Hinsicht als sogenannter 400,00 € Job anzusehen sein.

Die Übungsleiterpauschale und ein Minijob können nebeneinander bestehen.

Dies liegt gerade daran, dass Ihre Dozententätigkeit für Arbeitgeber B nicht als Minijob im steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu betrachten ist, gerade weil Sie unter die Regelung des Übungsleiterfreibetrages fällt.

Problematisch ist diese Konstellation (Hauptbeschäftigung + 400,00 € Job + Übungsleiterpauschale) lediglich dann, wenn alle drei beim selben Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Hier bestünde (gerade gegenüber dem Unternehmen) der Verdacht, dass die Konstellation missbräuchlich gewählt wurde, um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

In Ihrer Konstellation dürfte aber die Anstellung bei Arbeitgeber C als „echter" Minijob anzusehen sein und daher auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich so behandelt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Bade, Rechtsanwalt
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