Handyvertrag -vorzeitige Kündigung-

9. Juli 2006 20:02 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

extra für eine Reise in die USA(Florida) habe ich einen neuen Handyvertrag abgeschlossen(Urlaub und Abschluss des Vertrages beide Ende April. In Deutschland hatte ich bereits schon mit dem neuen Vertrag telefoniert), der auch einen ungestörten Empfang gewährleistet. Der Vertragshändler(o2) versicherte mir einen reibungslosen Empfang(Netz) und hat mir gleich eine Roaming- Partner-Liste mit Preisen ausgedruckt.

Eine sofortige Erreichbarkeit war deshalb so wichtig, als dass meine Mutter während unseres Urlaubes im Krankenhaus lag und operiert werden musste.

In den USA kam dann allerdings die große Überraschung. Das Handy(neuste Handygeneration, Tri-band etc.) bekam kein Netz. Normalerweise geschieht eine Netzsuche automatisch. Diese funktionierte jedoch nicht. Auch eine manuelle Netzanwahl brachte keinen Erfolg. Die Hotline von o2, die ich von einem öffentlichen Münztelefon angerufen habe, konnte mir auch nicht weiterhelfen und hat bereits eine vorzeitige Kündigung oder Rücktrittsrecht abgelehnt.

Habe das Ganze vorsichtshalber mit der Kamera aufgenommen, damit man mir keinen Bedienungsfehler etc. vorwerfen kann.

Jetzt meine Frage: Habe ich das Recht auf eine vorzeitige Kündigung des Vertrages, oder sogar ein Rücktrittsrecht, aufgrund des nicht vorhandenen Netzes? Da ich nächstes Jahr wieder in die USA fliegen möchte, kann ich mich doch nicht auf ein "Glücksspiel" einlassen.
10. Juli 2006 | 01:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können nur dann eine Kündigung geltend machen,wenn Sie beweisen können, daß die telefonische Erreichbarkeit in den gesamten USA wesentlicher Bestandteil des Vertrages war oder dies Ihnen verbindlich zugesichert wurde. Ich gehe nicht davon aus, daß es in Ihrem Vertrag als Vertragsbedingung mitaufgenommen wurde.

Außerdem müssen Sie nachweisen, daß in den Vereinigten Staaten keine Empfangsmöglichkeit gab. Können Sie wirklich garantieren, daß es keinen Roamingpartner gab, der nicht doch funktionierte?

Aufgrund der Beweisschwierigkeiten sehe ich kaum Möglichkeiten den Vertrag wirksam zu kündigen.

Mit freundilchen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

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