Haftung von Schäden an Wohnungseigentum

17. Mai 2011 15:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:50
Wasserschaden in einer Eigentumswohnung, von außen eindringend, also durch Gemeinschaftseigentum. Kann ich von der Eigentümergemeinschaft die Übernahme der Renovierungskosten ( ca 1.253 € )erwarten ?
17. Mai 2011 | 15:39

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ob sich hier die Gemeinschaft an der Beseitigung des Schadens finanziell beteiligen muss, hängt davon ab, wer den Schaden zu verantworten hat.

Wenn die Gemeinschaft für den Schaden haftbar zu machen ist, muss sie diesen auch ersetzen.

Dass das Wasser durch Gemeinschaftseigentum eingedrungen ist, reicht allein aber nicht dafür, die Gemeinschaft auch haftbar zu machen.

Es kommt also darauf an, warum und wie das Wasser in Ihre Wohnung gelangt ist.

In erster Linie wird hier wohl auch eine Versicherung einspringen und den Schaden abdecken.

Stellt die Versicherung dann fest, dass die Gemeinschaft den Schaden zu verantworten hat, kann sie selbst Regress nehmen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2011 | 15:49

Ich danke Ihnen SEHR für die bündige schnelle Auskunft. Meine Nachfrage:
Welche Versicherung springt evtl. für den Schaden ein?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2011 | 15:50

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

In der Regel hat man als Eigentümer eine Gebäudeversicherung oder zumindest eine Hausratversicherung, die dann für solche Elementarschäden eintreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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