Haftbarkeit im Rahmen der Zugewinngemeinschaft (Einkommen/Vermögen der Ehefrau)

7. Dezember 2007 12:09 |
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Gesellschaftsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein ausländischer Ehemann (Staatsangehörigkeit: Ägypten) plant in Deutschland eine Selbstständigkeit. In Ägypten hat er bereits eine Firma - nach der Eheschließung (ohne mein Wissen) - gegründet. Rechtmäßig verheiratet sind wir seit 12.04.2006. Seit 17.09.2007 leben wir gemeinsam in Deutschland.
Als Ehefrau kann ich die Selbstständigkeit meines Ehemannes nur unterstützen, wenn ich komplett abgesichert bin, d.h. das Einkommen/ Vermögen, das während der Ehe (Zugewinngemeinschaft) verdient bzw. gespart wurde, nicht durch Gläubiger angetastet werden kann. Aufgrund der Ausgangsbasis ergeben sich veschiedene Fragestellungen:
1. Welches Haftungsrisiko besteht bereits für mich aufgrund der Zugewinngemeinschaft bezüglich ägyptischen Gläubigern? (Firmensitz in Ägypten)
2. Bei Geschäftgründung in Deutschland als Einzelunternehmen:
Kann man sich als Ehefrau vor dem Haftungsrisiko schützen z.B. durch Gütertrennung?
3. Bei ja, wie kann ich mein angespartes Vermögen während der Zugewinngemeinschaft schützen (z.B.: durch Verzichtserklärung?
4. Bin ich als Ehefrau mit meinem Verdienst und Vermögen bei einer Geschäftsgründung als GmbH vor Gläubigern abgesichert?

Über die Regelungen bzgl. angespartes Vermögen vor der Ehe bin ich bereits informiert (Trennung). Über die genauen gesetzlichen Regelungen bitte ich um Angabe der Rechtsgrundlagen.

Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworte:

1. Keins
2. Es gibt kein Haftungsrisiko, also ist auch kein Schutz notwendig.
3. Entfällt
4. Ja. Sie sind aber genausogut abgesichert, wenn Ihr Mann sich als Einzelunternehmer selbständig macht, da Sie grundsätzlich nicht für die Schulden Ihres Mannes haften.

Es gibt keine gesetzliche Norm, die besagt, dass Ehegatten nicht für die Schulden des anderen Ehegatten haften.

Ich hoffe die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
Rückfrage vom Fragesteller 10. Dezember 2007 | 20:51

Sehr geehrter Herr Bartels,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist es Ihnen auch möglich, mir die gesetzliche Grundlage Ihrer Antwort mitzuteilen, weil ich Personen kenne, bei denen der Ehepartner vor allem mit dem monatlichen Einkommen die Schulden des Partners abzahlen musste. Die Summe wurde direkt an die Gläubiger gezahlt.

Vielen Dank

Ergänzung vom Anwalt 10. Dezember 2007 | 21:26
Sehr geehrte Fragestellerin,

wie bereits mitgeteilt, gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, dafür, dass ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen haftet. Es gilt der Grundsatz, dass jede Haftung einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage bedarf. Ohne Gesetz oder Vertrag also keine Haftung.

Wenn ein Ehepartner mit seinem Einkommen die SChulden des anderen bezahlt, dann entweder freiwillig, oder, weil der Ehegatte sich vertraglich gegenüber den Gläubigern seines Ehegatten mit verpflichtet hat.

Mit freundlichen Grüßen

S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg

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