Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworte:
1. Keins
2. Es gibt kein Haftungsrisiko, also ist auch kein Schutz notwendig.
3. Entfällt
4. Ja. Sie sind aber genausogut abgesichert, wenn Ihr Mann sich als Einzelunternehmer selbständig macht, da Sie grundsätzlich nicht für die Schulden Ihres Mannes haften.
Es gibt keine gesetzliche Norm, die besagt, dass Ehegatten nicht für die Schulden des anderen Ehegatten haften.
Ich hoffe die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
wie bereits mitgeteilt, gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, dafür, dass ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen haftet. Es gilt der Grundsatz, dass jede Haftung einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage bedarf. Ohne Gesetz oder Vertrag also keine Haftung.
Wenn ein Ehepartner mit seinem Einkommen die SChulden des anderen bezahlt, dann entweder freiwillig, oder, weil der Ehegatte sich vertraglich gegenüber den Gläubigern seines Ehegatten mit verpflichtet hat.
Mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworte:
1. Keins
2. Es gibt kein Haftungsrisiko, also ist auch kein Schutz notwendig.
3. Entfällt
4. Ja. Sie sind aber genausogut abgesichert, wenn Ihr Mann sich als Einzelunternehmer selbständig macht, da Sie grundsätzlich nicht für die Schulden Ihres Mannes haften.
Es gibt keine gesetzliche Norm, die besagt, dass Ehegatten nicht für die Schulden des anderen Ehegatten haften.
Ich hoffe die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
Rückfrage vom Fragesteller
10. Dezember 2007 | 20:51
Sehr geehrter Herr Bartels,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist es Ihnen auch möglich, mir die gesetzliche Grundlage Ihrer Antwort mitzuteilen, weil ich Personen kenne, bei denen der Ehepartner vor allem mit dem monatlichen Einkommen die Schulden des Partners abzahlen musste. Die Summe wurde direkt an die Gläubiger gezahlt.
Vielen Dank
Ergänzung vom Anwalt
10. Dezember 2007 | 21:26
Sehr geehrte Fragestellerin, wie bereits mitgeteilt, gibt es keine gesetzlichen Grundlagen, dafür, dass ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen haftet. Es gilt der Grundsatz, dass jede Haftung einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage bedarf. Ohne Gesetz oder Vertrag also keine Haftung.
Wenn ein Ehepartner mit seinem Einkommen die SChulden des anderen bezahlt, dann entweder freiwillig, oder, weil der Ehegatte sich vertraglich gegenüber den Gläubigern seines Ehegatten mit verpflichtet hat.
Mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg