Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Derzeit fällt das Öl nicht unter das BtMG oder ein anderes relevantes Verbotsgesetz. Das wird kritisiert, ist aber derzeit so. Wenn andere berauschende Stoffe enthalten wären oder eine andere Konzentration könnte es auch anders sein.
Sollte wider Erwarten ein Strafverfahren eingeleitet werden und/ oder eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen, sollten Sie weiteren anwaltlichen Rat einholen.
Ich hoffe Ihnen weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Derzeit fällt das Öl nicht unter das BtMG oder ein anderes relevantes Verbotsgesetz. Das wird kritisiert, ist aber derzeit so. Wenn andere berauschende Stoffe enthalten wären oder eine andere Konzentration könnte es auch anders sein.
Sollte wider Erwarten ein Strafverfahren eingeleitet werden und/ oder eine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen, sollten Sie weiteren anwaltlichen Rat einholen.
Ich hoffe Ihnen weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin