Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja, Ihre Frau ist nach Ihrer Schilderung Alleineigentümerin.
Zu 2.: Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, ohne dass nach einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jeder bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während der Ehe erworbenen Vermögens. Fazit: Nein, Sie erwerben keine Ansprüche an der Immobilie. Es kommt jedoch im Fall der Scheidung ein Ausgleichsanspruch wegen ehebedingter Zuwendungen an den Ehepartner in Betracht.
Zu 3.: Diese Sonderzahlung würde wohl eher auch als ehebedingte Zuwendung und nicht nur als gewöhnliche Schenkung zu Werten sein. Es fällt dennoch Schenkungssteuer an, da ehebedingte Zuwendungen steuerrechtlich wie Schenkungen behandelt werden.
Sollte noch Klärungsbedarf offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja, Ihre Frau ist nach Ihrer Schilderung Alleineigentümerin.
Zu 2.: Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, ohne dass nach einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jeder bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während der Ehe erworbenen Vermögens. Fazit: Nein, Sie erwerben keine Ansprüche an der Immobilie. Es kommt jedoch im Fall der Scheidung ein Ausgleichsanspruch wegen ehebedingter Zuwendungen an den Ehepartner in Betracht.
Zu 3.: Diese Sonderzahlung würde wohl eher auch als ehebedingte Zuwendung und nicht nur als gewöhnliche Schenkung zu Werten sein. Es fällt dennoch Schenkungssteuer an, da ehebedingte Zuwendungen steuerrechtlich wie Schenkungen behandelt werden.
Sollte noch Klärungsbedarf offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt