25. November 2023
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16:03
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, es ist möglich, den Termin aufgrund der genannten Umstände zu verschieben. Sie sollten unverzüglich einen Antrag auf Terminsverlegung beim zuständigen Gericht stellen. In diesem Antrag sollten Sie die Gründe für die Verlegung darlegen, also die schwere Erkrankung und den Krankenhausaufenthalt des einen Gesellschafters sowie die fehlenden Informationen des anderen Gesellschafters. Es wäre hilfreich, wenn Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen, wie zum Beispiel einem ärztlichen Attest, untermauern könnten.
Die Formulierung könnte folgendermaßen aussehen:
Gericht
Aktenzeichen
hiermit beantragen wir die Verlegung des für den [Datum] angesetzten Gütertermins. Der Grund für diesen Antrag ist, dass einer der Gesellschafter unserer Gesellschaft, Herr/Frau [Name], sich derzeit aufgrund einer schweren Operation im Krankenhaus befindet und es noch nicht absehbar ist, wann er/sie wieder entlassen wird
Der zweite Gesellschafter, Herr/Frau [Name], verfügt leider nicht über alle notwendigen Informationen, um den Fall angemessen vertreten zu können.
Aufgrund des derzeitigen Krankenhausaufenthalts kann dieses auch nicht rechtzeitig abgesprochen werden.
Wir bitten daher um Verständnis für unsere Situation und um eine Verlegung des Termins. Als Nachweis für die Erkrankung und den Krankenhausaufenthalt von Herrn/Frau [Name] fügen wir diesem Schreiben ein ärztliches Attest bei.
,
[Ihr Name]"
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg