14. Oktober 2024
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07:52
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Es gelten beide Kaufverträge, wenn Sie das Grundstück in seiner Gesamtheit verkaufen, werden für die Spekulationsfristberechnung die Kaufverträge aller Teile des Grundstücks geprüft.
Das bedeutet, dass Sie für den Großteil des Grundstücks keine "Spekulationssteuer" anfällt, aber für die Abstandsfläche die "Spekulationssteuer" gezahlt werden muss. Es wird also geprüft, welche Preissteigerung auf die Abstandsfläche anfällt und auf diesen Gewinn zahlen Sie dann Steuern.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt