9. März 2021
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11:56
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe ausüben und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Sie der deutschen Einkommensteuerpflicht.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden alle erzielten Einkünfte berücksichtigt, auch die schweizerischen Einkünfte. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer, wird bei der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
9. März 2021 | 12:21
Obwohl ich weiterhin mehr als 60 Tage( 60 Tage Reglung) in der Schweiz tätig bin, werden also auch die ind der Schweiz versteuerten Einkünfte dann in Deutschland versteuert, ( natürlich unter Abrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuer )
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. März 2021 | 05:54
Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt