Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hier hätte nach Ihrer Schilderung die Baugenehmigung wohl nicht erstellt werden dürfen, da Sie als unmittelbar beteiligter Nachbarn nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht ordnungsgemäss gehört worden sind.
Nach § 72 NBauO MÜSSEN die Nachbarn, deren Belange berührt werden können (was hier ja der Fall ist), dann auch aug Ihren Wunsch angehört werden, so dass Sie nun -verwaltungsrechtlich- sofort Widerspruch einlegen sollen und einen Baustopp durchsetzen könnten.
Daneben ist zivilrechtlich auch das von Ihnen angesprochene Wegerecht tangiert.
Dabei kommt es aber auf den GENAUEN Wortlaut an, so dass im Rahmen der Erstberatung nur grob eingeschätzt werden kann, dass die beabsichtigte Nutzung mit dem Wegerecht wohl nicht mehr in Einklang zu bringen sein dürfte.
Denn das Wegerecht ist so schonend wie irgendmöglich auszuüben. Dieses ist aber dann nicht mehr gewährleistet, wenn, wie hier, der ursprüngliche Zweck gänzlich umgangen wird und sich ändert (OLG Karlsruhe OLGZ 86, 70).
Dann werden Sie aber auch die "Umgestaltung" so nicht hinnehmen müssen.
Hier sollten Sie nun mit allen Unterlagen schnellstens einen Rechtsanwalt mit der genaueren Prüfung beauftragen, da dieses hier im Forum so nicht möglich ist.
Dann sollten auch schnellstens die weitergehenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden, die ich oben als Möglichkeit aufgezeichnet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich danke Ihen für die schnelle Auskunft. Eine kurze Nachfrage noch: Brauche ich einen Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht oder reicht Bau- und Architektenrecht? Ich müsste mir nämlich sonst erst mal eine passenden Anwalt suchen. Aber bis dahin ist wohl die Garage schon fertig. Den Widerspruch werde ich umgehend selbst an die Behörde schicken.
Herzlich Grüße
mh
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich danke Ihen für die schnelle Auskunft. Eine kurze Nachfrage noch: Brauche ich einen Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht oder reicht Bau- und Architektenrecht? Ich müsste mir nämlich sonst erst mal eine passenden Anwalt suchen. Aber bis dahin ist wohl die Garage schon fertig. Den Widerspruch werde ich umgehend selbst an die Behörde schicken.
Herzlich Grüße
mh
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich würde einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht empfehlen. Sie können sich an die Rechtsanwaltskammer wenden, die Ihnen Rechtsanwälte mit diesem Schwerpunkt nennen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle