Gratisservice online bestellt - Mahnung von Softwarefirma bekommen

| 7. August 2010 17:29 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich wollte den Google-Gratisservice der Suchmaschinenanmeldung meiner Webseite ausprobieren und habe ihn online bestellt. Kurz darauf bekam ich eine Mahnung (keine Rechnung) über 89,00 € von "Amina Software", einer Firma in Bielefeld. (Falls ich bei dieser Bestellung auf eine andere Seite umgeleitet worden bin, gibt es diese nicht mehr - ich habe es ausprobiert. In Internetforen wird über diese Firma ausführlich diskutiert.)

Ich schrieb zurück, dass ich bei dieser Firma nichts bestellt und nichts von ihr erhalten habe und deshalb auch nicht bezahlen werde.

Antwort: ich solle den Vorgang bitte nochmal schicken (an andere E-Mailadresse). Ich bekam daraufhin das "nur kurze Zeit wirksame Angebot", nur 40,00 € bezahlen zu müssen, worauf ich ohne nochmal zu antworten nicht einging.

Ich schilderte allerdings den Vorgang dem zuständigen Ordnungsamt mit der Bitte, die Geschäftspraktiken dieser Firma zu überprüfen.

Heute bekam ich von "mediafinanz Inkassogesellschaft"
die "Dringende Nachricht für xxx, Aktenzeichen xxxxxxx" mit einer Rechnung über 148,80 €.

Frage: Was soll ich tun?
7. August 2010 | 17:50

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

um sicherzugehen sollten Sie gegenüber der Firma hilfsweise schriftlich den Widerruf des "Vertrages" erklären, wobei Sie darauf hinweisen, dass schon gar kein Vertrag zustande gekommen ist und damit keine Anerkennung verbunden ist.

Darüber hinaus empfehle ich Ihnen aber auf keinen Fall etwas zu bezahlen, wenn Sie keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sind und auch nicht über ein mögliches kostenpflichtiges Angebot informiert worden sind. In diesem Falle besteht kein Zahlungsanspruch. Diese Geschäftspraktiken treten leider immer häufiger auf und die Masche solcher Firmen ist, dass bei 1000 "Kunden" 20 bezahlen und somit schon ein beträchtlicher (strafrechtlicher) Gewinn gemacht wird. In den wenigsten Fällen kommt es auch zu Gerichtsverhandlungen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten oder in dieser Angelegenheit eine rechtliche Vertretung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.


Bewertung des Fragestellers 9. August 2010 | 08:02

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"Einerseits hatte ich mir das alles schon genauso gedacht, andererseits hatte ich die Frage gestellt, um mir sicher zu sein - und ich wüsste auch nicht, was der Anwalt sonst noch hätte sagen können. Fazit: ich habe ein bisschen zuviel gezahlt für eine Antwort, die ich schon wusste, aber das war nicht der Fehler des Anwalts. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. August 2010
4,6/5.0

Einerseits hatte ich mir das alles schon genauso gedacht, andererseits hatte ich die Frage gestellt, um mir sicher zu sein - und ich wüsste auch nicht, was der Anwalt sonst noch hätte sagen können. Fazit: ich habe ein bisschen zuviel gezahlt für eine Antwort, die ich schon wusste, aber das war nicht der Fehler des Anwalts.


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