Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
In der Tat sind Googles Nutzungsbedingungen nicht leicht zu durchdringen und lassen einen, zumindest bezüglich der übersetzten Nutzungsbedingungen, im Ungewissen.
Bezüglich der Verwendung des APIs (und ausschließlich diesbezüglich) findet sich die Antwort auf diese Frage innerhalb der „Google Maps API Terms of Service“. Dort heißt es:
„The API may be used only for services that are generally accessible to consumers without charge. Accordingly, You may not use the API for any service that requires a subscription or other restricted access, or for which a fee is charged.“
Entsprechend ist die derzeit einzige Einschränkung eines (unmodifizierten) Einbindens der API darin zu sehen, dass dies nicht bei Webseiten erfolgen darf, die nicht jedermann frei zugänglich sind (bzw. Teile hiervon). Dies wäre etwa bereits dann der Fall, wenn der Benutzer erst nach einer Registrierung (nicht notwendiger Weise kostenpflichtig) die entsprechende Seite zu sehen bekäme.
Wie in Ihrer Fragestellung bereits richtig eingegrenzt bezieht sich diese Nutzungsmöglichkeit, auch im gewerblichen Bereich, ausschließlich auf die Einbindung per API nach einer Registrierung bei dem entsprechenden Dienst bei Google. Nur durch diese Vorgehensweise (etwa durch die Verwendung einer entsprechenden Erweiterung oder eines Moduls für Ihr CMS) entsprechen Sie damit den von Ihnen zitierten Nutzungsbedingungen.
Derzeit in jedem Falle abzuraten ist von der Implementierung per iFrame oder durch direkte Verlinkung. Diese relativ neue Funktion von Google Maps wird ausweislich des insofern eindeutigen Wortlautes (noch) nicht von den allgemeinen Nutzungsbedingungen gedeckt (explizit wird nur auf die API Benutzung Bezug genommen). Bis zu einer eindeutigen Stellungnahme bzw. Klärung der Nutzungsmöglichkeiten durch Google selbst sollten Sie hiervon Abstand nehmen.
Auch bei Einbettung der APi sollten Sie darauf achten, keine weiteren geschützten Materialien von Google zu verwenden (etwa Icons zur Bewerbung der Kartenfunktion oder als einleitende Grafik).
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und bereits geringe Sachverhaltsabweichungen zu einer anderen Beurteilung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de
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In der Tat sind Googles Nutzungsbedingungen nicht leicht zu durchdringen und lassen einen, zumindest bezüglich der übersetzten Nutzungsbedingungen, im Ungewissen.
Bezüglich der Verwendung des APIs (und ausschließlich diesbezüglich) findet sich die Antwort auf diese Frage innerhalb der „Google Maps API Terms of Service“. Dort heißt es:
„The API may be used only for services that are generally accessible to consumers without charge. Accordingly, You may not use the API for any service that requires a subscription or other restricted access, or for which a fee is charged.“
Entsprechend ist die derzeit einzige Einschränkung eines (unmodifizierten) Einbindens der API darin zu sehen, dass dies nicht bei Webseiten erfolgen darf, die nicht jedermann frei zugänglich sind (bzw. Teile hiervon). Dies wäre etwa bereits dann der Fall, wenn der Benutzer erst nach einer Registrierung (nicht notwendiger Weise kostenpflichtig) die entsprechende Seite zu sehen bekäme.
Wie in Ihrer Fragestellung bereits richtig eingegrenzt bezieht sich diese Nutzungsmöglichkeit, auch im gewerblichen Bereich, ausschließlich auf die Einbindung per API nach einer Registrierung bei dem entsprechenden Dienst bei Google. Nur durch diese Vorgehensweise (etwa durch die Verwendung einer entsprechenden Erweiterung oder eines Moduls für Ihr CMS) entsprechen Sie damit den von Ihnen zitierten Nutzungsbedingungen.
Derzeit in jedem Falle abzuraten ist von der Implementierung per iFrame oder durch direkte Verlinkung. Diese relativ neue Funktion von Google Maps wird ausweislich des insofern eindeutigen Wortlautes (noch) nicht von den allgemeinen Nutzungsbedingungen gedeckt (explizit wird nur auf die API Benutzung Bezug genommen). Bis zu einer eindeutigen Stellungnahme bzw. Klärung der Nutzungsmöglichkeiten durch Google selbst sollten Sie hiervon Abstand nehmen.
Auch bei Einbettung der APi sollten Sie darauf achten, keine weiteren geschützten Materialien von Google zu verwenden (etwa Icons zur Bewerbung der Kartenfunktion oder als einleitende Grafik).
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und bereits geringe Sachverhaltsabweichungen zu einer anderen Beurteilung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
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