Gewerbemietrecht Baumaßnahmen

15. Januar 2025 14:51 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir sind Mieter einer Gewerbeimmobilie. Ursprünglich waren im Haus 2 Gewerbeeinheiten und 2 Wohneinheiten. Im Moment sind wir die einzigen Mieter. Das Haus wurde nun verkauft und der neue Inhaber plant umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten. Unser Mietvertrag ist noch für weitere 2 Jahre befristet. Die Arbeiten am Haus werden das Arbeiten für uns praktisch unmöglich machen (Lärm, Schmutz, Erschütterungen, Abstellen von Strom, Wasser und Heizung). Des Weiteren wurde uns nun mitgeteilt, dass auch in unseren Räumen Baumaßnahmen gemacht werden (Fenster ausgetauscht, Fußbodenheizung, etc.), was ebenfalls ein Arbeiten unmöglich macht. Wir haben bei uns Server stehen, auf welchen daten von Kunden liegen, die diese zum Arbeiten brauchen. Eine Abschaltung von Strom ist also eine direkte Beeinträchtigung unseres Gewerbes und zieht direkte finanzielle Einbußen nach sich.
Der neue Eigentümer hat uns angeboten umzuziehen. Allerdings wären die neuen Räumlichkeiten um ein vielfaches teurer und befinden sich derzeit auch noch im Ausbau.
Was sind in diesem Fall unsere Rechte? Adäquate Mietangebote gibt es zur Zeit leider nicht, abgesehen davon, ist ein Umzug immer mit erheblichen Kosten verbunden. Kann der neue Inhaber uns zwingen, dass Baumaßnahmen in unseren Mieträumen durchgeführt werden? Was können wir geltend machen, wenn Strom, Wasser, Heizung abgeschaltet werden?
15. Januar 2025 | 15:26

Antwort

von


(2337)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


[b]I.[/b]

In Ihrer Situation als Mieter einer Gewerbeimmobilie, in der umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten geplant sind, haben Sie mehrere Rechte und Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen sollten:



1.

Duldungspflicht und Mietminderung:

Grundsätzlich müssen Mieter Baumaßnahmen dulden, wenn diese zur Instandhaltung oder Modernisierung der Immobilie notwendig sind.

Allerdings gibt es Grenzen, insbesondere wenn die Maßnahmen so einschneidend sind, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt wird.

In Ihrem Fall, wo das Arbeiten durch Lärm, Schmutz, Erschütterungen und das Abstellen von Strom, Wasser und Heizung unmöglich gemacht wird, könnte eine Mietminderung gemäß § 536 BGB in Betracht kommen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.


2.

Schadensersatzansprüche:

Wenn durch die Baumaßnahmen direkte finanzielle Einbußen entstehen, etwa durch die Abschaltung von Strom, was Ihre Server und damit Ihr Geschäft beeinträchtigt, könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Voraussetzung hierfür wäre ein Verschulden des Vermieters, etwa durch unzureichende Ankündigung oder Planung der Maßnahmen.


3.

Außerordentliche Kündigung:

Wenn die Beeinträchtigungen so gravierend sind, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich ist, könnte eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 BGB in Betracht kommen. Dies wäre insbesondere dann relevant, wenn keine adäquaten Ersatzräume angeboten werden und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist.


4.

Verhandlungen über Ersatzräume:

Der Vermieter hat Ihnen bereits einen Umzug angeboten, allerdings zu höheren Kosten. Sie könnten versuchen, mit dem Vermieter über eine Kostenübernahme oder eine Reduzierung der Miete in den neuen Räumlichkeiten zu verhandeln, um die Mehrkosten auszugleichen.


5.

Recht auf Information und Mitwirkung:

Sie haben das Recht, über die geplanten Maßnahmen informiert zu werden und können verlangen, dass die Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Beeinträchtigungen minimiert werden. Dies könnte auch bedeuten, dass bestimmte Arbeiten außerhalb Ihrer Geschäftszeiten durchgeführt werden.



[b]II.[/b]

Insgesamt sollten Sie die Situation genau prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Interessen zu wahren.

Es könnte sinnvoll sein, die Kommunikation mit dem Vermieter zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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