Gewalt in Beziehung

23. Juni 2025 22:32 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
ich möchte mich gern beraten lassen, weil ich psychische und physische Gewalt in einer früheren Beziehung erlebt habe und noch immer darunter leide. Ich habe bisher keine Anzeige erstattet, weil ich keine Beweise habe und unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich würde gern wissen, welche Möglichkeiten ich habe und ob eine Anzeige auch ohne eindeutige Beweise sinnvoll sein kann.
Eingrenzung vom Fragesteller
23. Juni 2025 | 22:35
23. Juni 2025 | 22:57

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Es tut mir leid zu hören, dass Sie solche Erfahrungen gemacht haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um mit der Situation umzugehen, auch wenn Sie derzeit keine eindeutigen Beweise haben.



1. Strafanzeige erstatten: Sie können eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Auch ohne eindeutige Beweise kann Ihre eigene Aussage als Opfer im Strafverfahren von Bedeutung sein. Wie im Kontext erwähnt, ist das Opfer gleichzeitig auch Zeuge, und unter Umständen kann Ihre glaubhafte Aussage ausreichen, um Ermittlungen einzuleiten.



2. Beweissicherung: Es ist wichtig, alle möglichen Beweise zu sichern. Dazu gehören ärztliche Atteste über Verletzungen, Zeugenaussagen von Personen, die von den Vorfällen wissen, oder andere Dokumentationen, die die Vorfälle belegen könnten.



3. Zivilrechtliche Schritte: Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Sie auch zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen. Sie könnten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, abhängig von der Nachweisbarkeit des Schadens.



4. Gewaltschutzgesetz: Sie können einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen, um Schutzanordnungen zu erwirken, wie z.B. dass sich der Täter Ihnen nicht mehr nähern darf. Diesen Antrag können Sie beim Amtsgericht stellen.



5. Opferhilfe: Es kann hilfreich sein, sich an Organisationen wie den Weissen Ring zu wenden, die Unterstützung und Beratung für Opfer von Straftaten bieten.



Auch wenn Sie keine eindeutigen Beweise haben, kann es sinnvoll sein, die Vorfälle zur Anzeige zu bringen, um die Angelegenheit ins Rollen zu bringen und möglicherweise weitere Beweise zu sichern.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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