Gewährleistungsfall – Defekter Herd bei MediaMarkt

| 2. Mai 2025 14:09 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr

am 22.05.2024 haben wir einen Herd bei MediaMarkt erworben. Dieser wurde von einem MediaMarkt-Techniker geliefert und fachgerecht angeschlossen. Der Techniker hatte keine Einwände, und das Gerät funktionierte danach erst mal einwandfrei.

Am 16.12.2024 trat plötzlich ein Defekt auf. Der Herd reagierte auf keine Eingaben und funktionierte überhaupt nicht mehr. Darüber hinaus war die Kindersicherung aktiviert, so dass sich die Tür nicht öffnen ließ und der eingelegte Fisch nicht mehr entnommen werden konnte. Auffällig war, dass die Sicherung nicht herausgesprungen ist.

Ein Servicetechniker von Electrolux untersuchte den Schaden und konnte die Tür mit einem Trick öffnen. Darüber hinaus stellte er fehlerhafte Spannungswerte auf allen drei Leitungen der Stromzuführung fest. Er dokumentierte seine Erkenntnisse wie folgt:

**Technikerbericht:**
- Geprüft – Dose nicht in Ordnung
- Spannungen fehlerhaft auf allen drei Leitungen
- Falscher Anschluss
- Gerät außer Betrieb genommen
- Kunde organisiert Elektriker

Diesen Bericht haben wir MediaMarkt bereits vorgelegt, woraufhin uns mitgeteilt wurde, dass wir einen Elektriker auf eigene Kosten beauftragen müssen. Der Mitarbeiter, der den Herd angeschlossen hatte angegeben, dass der Anschluss ordnungsgemäß gewesen sei. Diese Aussage des Mitarbeiters überrascht natürlich nicht, da er sonst darauf hätte hinweisen müssen. Aber ob dies tatsächlich? überprüft wurde, ist fraglich.
Da der Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten aufgetreten ist, stellt sich die Frage: Reicht der Bericht des Servicetechnikers als Nachweis, dass MediaMarkt für die Instandsetzung nicht mehr zuständig ist? Müssen wir tatsächlich die Kosten für den Elektriker übernehmen?

Wir bitten um eine rechtliche Einschätzung dieses Sachverhalts.

Mit freundlichen Grüßen

2. Mai 2025 | 14:31

Antwort

von


(2332)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

In Ihrem Fall ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung zu beachten. Nach § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.

Da der Defekt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf aufgetreten ist, greift die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB. Das bedeutet, dass vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, also bei der Lieferung, vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


2.

Der Bericht des Servicetechnikers von Electrolux, der fehlerhafte Spannungswerte und einen falschen Anschluss dokumentiert, könnte als Nachweis dafür dienen, dass der Mangel nicht auf einen Fehler des Geräts selbst, sondern auf einen fehlerhaften Anschluss zurückzuführen ist.

Wenn der Anschluss durch einen Techniker von MediaMarkt vorgenommen wurde, könnte dies auf einen Fehler bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von MediaMarkt hindeuten.


3.

Da der Defekt innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist, liegt die Beweislast bei MediaMarkt, zu zeigen, dass der Mangel nicht bereits bei der Lieferung vorhanden war. Der Bericht des Servicetechnikers könnte MediaMarkt in die Pflicht nehmen, den Mangel zu beheben, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.


4.

Zusammenfassend sollten Sie MediaMarkt darauf hinweisen, dass aufgrund der Beweislastumkehr MediaMarkt nachweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei der Lieferung vorhanden war. Der Bericht des Servicetechnikers spricht dafür, dass der Anschluss fehlerhaft war, was in die Verantwortung von MediaMarkt fällt. Daher sollten Sie nicht verpflichtet sein, die Kosten für den Elektriker zu übernehmen.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 4. Mai 2025 | 00:55

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