Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Selbstverständlich kann der Händler seine gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht dadurch ausschalten, dass er Sie einfach zum Gewerbetreibenden macht (Sie werden sich zwar den Vertrag vorhalten lassen müssen, die dortigen Angaben aber sicherlich entkräften können).
Wenn der Motor nicht überholt wurde, dies aber vertraglich zugesichert wurde, liegt ein Mangel vor. Sie können daher Nacherfüllung verlangen.
Weisen Sie den Verkäufer darauf hin, dass die zugesicherte Eigenschaft (generalüberholter Motor) nachweislich nicht vorliegt. Selbst wenn Sie Händler wären, gäbe das dem Verkäufer kein Recht zur Falschzusage.
Sicherlich wäre die anwaltliche Vertretung hier sinnvoll. Gerne bin ich bereit, Ihre Vertretung zu übernehmen. Die Entfernung zu Ihrem Wohnort ist auch nicht gerade ungünstig.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Selbstverständlich kann der Händler seine gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht dadurch ausschalten, dass er Sie einfach zum Gewerbetreibenden macht (Sie werden sich zwar den Vertrag vorhalten lassen müssen, die dortigen Angaben aber sicherlich entkräften können).
Wenn der Motor nicht überholt wurde, dies aber vertraglich zugesichert wurde, liegt ein Mangel vor. Sie können daher Nacherfüllung verlangen.
Weisen Sie den Verkäufer darauf hin, dass die zugesicherte Eigenschaft (generalüberholter Motor) nachweislich nicht vorliegt. Selbst wenn Sie Händler wären, gäbe das dem Verkäufer kein Recht zur Falschzusage.
Sicherlich wäre die anwaltliche Vertretung hier sinnvoll. Gerne bin ich bereit, Ihre Vertretung zu übernehmen. Die Entfernung zu Ihrem Wohnort ist auch nicht gerade ungünstig.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Rückfrage vom Fragesteller
27. Februar 2007 | 22:59
Danke erstmal für die Antwort,
Im Vertrag taucht der überholte Motor leider nicht auf,aber in beiden mobile.de Inseraten und an dem Fahrzeug war ein schild mit "Motor überholt" angebracht,gilt dies dann auch?
Danke für Ihre schnelle Antwort
Mit freundlichen Grüßen R.Fischer
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. Februar 2007 | 23:03
Der Verkäufer wird sich auch an seine Anzeige und seine weiteren Zusagen (aufgebrachtes Schild) messen lasen müssen. Sie durften daher ein Fahrzeug mit übertholtem Motor erwarten.