Geschäftsführervertrag kündigen

27. August 2008 19:12 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


14:11
Gutan Tag,

ich bin seit Nov. 2007 bei einer GmbH als Geschäftsführer bestellt mit HR Eintrag. Nun will mich die Gesellschaft zum 31.10.2008 kündigen. Der Gesellschafter will das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Ich möchte aber gerne eine Kündigung. Dagegen streubt er sich 1. Warum hat er einen Vorteil durch einen Aufhebungsvertrag? und 2. kann man so eine Geschäftsbeziehung wie oben erklärt nur mit einem Aufhebungsvertrag kündigen bzw beenden.

Vielen Danke für Ihre Bemühungen

Gruß
27. August 2008 | 20:06

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Vertragsverhältnis mit Ihnen kann wahlweise durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigung seitens der Gesellschafter beendet werden.

Während die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, die durch Zugang bei Ihnen wirksam wird, ohne dass es Ihrer Zustimmung dazu bedarf, ist ein Aufhebungsvertrag nur dann wirksam, wenn beide Seiten, also Sie und die Gesellschafter dies vereinbaren.

Ein Aufhebungsvertrag kann für die Gesellschaft, aber auch für Sie durchaus zweckmäßiger sein, denn in ihm kann grundsätzlich alles geregelt werden, was die Parteien zu regeln wünschen. it Unterzeichnung besteht dann für beide Seiten Klarheit.

Ich kann mir vorstellen, dass dies die Motivation des Gesellschafters ist.

Für Sie kann der Abschluss eines solchen Vertrages nachteilig sein, wenn Sie anschließend ALG beantragen wollen.

Sie sollten sich vielleicht einen Entwurf des vorgesehenen Vertrages geben und diesen dann anwaltlich prüfen lassen.

Ich stehe Ihnen dafür auch gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2008 | 20:22

Hallo und Danke für die Schnelle Rückmeldung.

Es ist so das ich bis jetzt noch keinen Anschlussjob gefunden habe und ja es kann sein das ich dann ALG beantragen muss.
Gibt es die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung zu machen oder ist das nicht möglich.
Der Aufhebungsvertrag ist eher eine gegenseitige Einwilligung zur Beendung des Arbeitsverhältnisses und besteht aus einen Din A4 Blatt indem geschrieben steht das das Geschäftsverhältnis zum 31.10.2008 beendet wird und das sich beide Parteinen damit einverstanden erklären. Unterschrift GF und Unterschrift GS. Muss den das ich komplett aus der Firma und den Pflichten des GF enthoben bin nichts mehr Notariell festgehalten werden wie beim Einstand als GF?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. August 2008 | 14:11

Rein theoretisch würde das Blatt Papier mit dem von Ihnen zitierten Inhalt für einen Aufhebungsvertrag ausreichen, aber ich halte es nicht für sehr sinnvoll. Sie sollten entweder mit Hilfe eines Anwaltes einen Aufhebungsvertrag aufsetzen, derIhre Interessen berücksichtigt, oder es auf eine Kündigung ankommen lassen.

Kündigung und Aufhebungsvertrag parallel wäre widersinnig.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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