26. März 2025
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22:17
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Kauf des Grundstücksanteils Ihres Bruders wäre ein Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG und damit steuerbar, wenn die Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist.
Auch wenn sich im Grundbuch wenig ändern würde, kann das steuerlich Folgen haben.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-