Geldentwertung in Modernisierungumlage

| 3. November 2013 13:36 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


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Zusammenfassung

Mieterhöhung nach Modernisierungskosten

Guten Tag!

In der Aufschlüsselung der Kosten für den Einbau einer Heizungsanlage hat mein Vermieter nicht nur die Installationskosten (EUR 41.151,16), sondern auch eine Geldentwertung von 2% (EUR 5.191,18) aufgeführt. Auf den Gesamtbetrag von EUR 46.342,88 wurden dann 19% MWSt. addiert.

Meine Frage:

1) Darf eine evtl. Geldentwertung in die Modernisierungskosten eingerechnet werden?
2) Darf auf diese lediglich prognostizierte Geldentwertung Mehrwertsteuer angerechnet werden?

Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

-- Einsatz geändert am 03.11.2013 13:43:33
3. November 2013 | 14:26

Antwort

von


(697)
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Die Berechnung der Mieterhöhung bei Modernisierungskosten bestimmt sich nach den §§ 559 ff BGB. Danach dürfen keine evtl. Geldentwertungen umgelegt werden und erst recht keine Mehrwertsteuer auf solche Berechnungen. Es dürfen nur Modernisierungskosten abzgl. von Erhaltungskosten (§ 559 Abs. 2 BGB) und Fördermitteln (§ 559 a BGB) umgelegt werden.

Eine Erhöhung im Zusammenhang mit einer Geldentwertung bzw. Inflation ist durch die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gem. §§ 558 ff BGB möglich, sofern die dortigen Voraussetzungen möglich sind.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

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