29. Januar 2010
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03:25
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten von Ihrem Freund ein von ihm unterschriebenes Schuldanerkenntnis verlangen.
Es ist darauf zu achten, daß das Schuldanerkenntnis schriftlich festgehalten wird. Es sollte genau beschreiben, wer wem wieviel Geld schuldet. Die Personen sollten mit Adressen und Geburtsdaten genannt werden.
Auch sollte darin festgehalten werden, daß der Schuldner (Ihr Freund) auf seine Einrede der Verjährung verzichtet. Dann können Sie auch einen individuellen Rückzahlungsplan festlegen. Ohne den Verzicht auf die Einrede der Verjährung könnten Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung verlieren.
Zusätzlich sollten Sie nach Unterschrift des Freundes und nach Absprache mit Ihrem Freund einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid gegen Ihren Freund beantragen. Dadurch erhalten Sie einen rechtlichen Titel, aus dem Sie innerhalb der nächsten 30 Jahre in das Vermögen Ihres Freundes vollstrecken und es pfänden könnten. Dazu gehören auch die Forderungen eines Selbständigen gegen seine Kunden, die dann an Sie zahlen müssen.
Ob ein Vordruck aus dem Internet reicht, hängt von dem jeweiligen Vordruck ab. Diese sind leider oft unterschiedlicher Qualität. Daher kann ich Ihnen nicht uneingeschränkt zu solchen raten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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