Gehaltsverzicht seit 19 Monaten, Anspruch auf Rückzahlung?
| 10. Februar 2015 21:51
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Preis:
35€
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
22:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Angestellter beschäftigt und verzichte seit 19 Monaten auf 500€ Brutto da die Firma kurz vor einer Insolvenz stand. Mein Arbeitgeber hatte allen Mitarbeitern mündlich Versprochen, sobald es uns besser geht bekommen wir den Verzicht zurückbezahlt. Der Firma besteht nun weiterhin, die Insolvenz ist vom Tisch, die Umsätze steigen.
Bei der Firma hatte ich als Lagerarbeiter angefangen und auch einen Arbeitsvertrag für diese Arbeitstelle unterschrieben. Dann kam die bevorstehende Insolvenz und ich habe auf 500€ verzichtet. Dann kam der Vorschlag meines Arbeitgebers, in den Aussendienst zu gehen da im Lager wenig zu tun wäre. Das habe ich dann natürlich getan um nicht eventuell gekündigt zu werden. Das Bruttogrundgehalt ist nach wie vor auf dem gleichen Stand seit dem Verzicht, 500€ weniger, bekomme allerdings nun Provision dazu aus meinen Vertriebsumsätzen. Der Arbeitsvertrag wurde seit der neuen Tätigkeit nicht mehr geändert. Ich habe immernoch den Vertrag aus der Lagertätigkeit mit dem höheren Grundlohn. Nun habe ich das Gespräch gesucht, wie es mit dem verzichteten Gehalt aussieht, siehe da, er war ganz verwundert, ich bekomme doch Provisionen und ein Firmenfahrzeug, das wäre auch wie eine Gehaltsanpassung. So wie ich das sehe, bekomme ich nichts zurückbezahlt. Habe ich Chancen das Geld zurückzufordern? Es sind immerhin fast 10000€. Ich habe nichts schriftliches in der Hand, das einzige was ich vorlegen kann ist, dass mein Grundgehalt seit dem 500€ niedriger ausfällt wie in meinem Arbeitsvertrag. Alles andere wurde mündlich vereinbart. Hinzuzufügen wäre noch, dass er mich über die 19 Monate das Gefühl gegeben hat bald mein Gehalt wieder anzupassen. Ich habe Ihm vertraut und daher keine Einwände gehabt. Daher war ich jetzt überrascht.
Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Habe ich Chancen das Geld zurückzufordern?"
Ja.
Und zwar dann, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag keine Ausschlussfristen zu finden sind.
(Ausschlussfrist = http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschlussfrist )
Zusätzlich wäre es ggf. von Vorteil, wenn Änderungen des Arbeitvertrags nach den verwendeten Klauseln der Schriftform bedurft hätten.
Zunächst einmal sollten Sie Ihre Forderung umgehend schriftlich und nachweisbar gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork
Rückfrage vom Fragesteller
10. Februar 2015 | 22:41
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja ich habe eine Ausschlussfrist in meinem Arbeitsvertrag stehen und zwar 6 Monate nach ihrer Entstehung. Was bedeutet das jetzt für mich? Kann ich nur 6 Monate geltend machen oder ist der Anspruch komplett abgegolten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
10. Februar 2015 | 22:52
Nachfrage 1:
"und zwar 6 Monate nach ihrer Entstehung. Was bedeutet das jetzt für mich?"
Das bedeutet, dass in einem Arbeitsgerichtsprozess diejenigen Forderungen nicht (mehr) durchsetzbar wären,die nicht von Ihnen gem. der vertraglichen Vereinbarung schriftlich oder gerichtlich geltend gemacht wurden.
Sie müssen also Ihre Lohnfälligkeit laut Vertarg bestimmen ( meist der letzte des Monats oder der 15.) und dann 6 Monate draufrechnen.
Liegen Sie dann mit dem heutigen Datum außerhalb der 6 Monatsfrist, wären Ihre Ansprüche diesbezüglich bedauerlicherweise verfallen.
Von daher sollten Sie nun ohne weitere Verzögerung tätig werden, um den fortlaufenden Verfall zu stoppen.