11. August 2012
|
22:00
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn aufgrund der Probeabrechnung klar ist, dass die Firma einen Abrechnungsfehler gemacht hat, müssen Sie das Geld erstatten.
Anderenfalls aber nicht. Die Firma muss erstmal nachweisen, dass und inwieweit ein Fehler gemacht wurde.
Darüber hinaus kommt es darauf an, ob in Ihrem Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen geregelt sind.
Schauen Sie da mal nach. Meist ist soetwas geregelt und man hat nur ein bis zwei Monate nach Beendigung Zeit, bestimmte Ansprüche geltend zu machen.
Ggf. ist die Firma schon verspätet mit ihrer Forderung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
11. August 2012 | 22:14
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Probeabrechnung ist mir absolut nicht klar, denn ich bin kein Steuerberater. Ich müsste jetzt hier erstmal alles genau aufrechnen.
Ich werde mir meinen Arbeitsvertrag genau durchlesen, ob dort Ausschlussfristen geregelt sind.
Auf jeden Fall bin ich jetzt erleichtert und auch etwas schlauer, in wieweit ich mich verhalten soll.
Haben Sie vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. August 2012 | 22:27
Sehr gern, alles Gute.