Gebrochene Schulter wegen umgeknicktem Pfeiler auf Bürgersteig

16. November 2007 13:14 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Direkt vor dem Haus in dem ich wohne steht in der Mitte des Bürgersteiges ein ca. 1 m hoher Pfeiler. Dieser Pfeiler wurde vor einigen Wochen von einem Autofahrer umgefahren, so dass dieser nun fast abgeknickt in totaler Schieflage immer noch so steht.
Am 11.11 gegen 14 Uhr ging ich beladen mit einer schweren Tasche auf diesem Bürgersteig als mein hinter mir laufender Freund nach mir rief und ich mich umdrehte. Im selben Moment lief ich gegen besagten Pfeiler, kam ins Stolpern, fiel und brach mir die rechte Schulter.

Meine Frage: Kann ich von der Stadt Frankfurt Schadenersatz fordern?
Attest, Bilder etc. liegen vor.

MfG
Birgit

P.S. Bin Freiberufler und leider ohne Unfallversicherung.
16. November 2007 | 13:35

Antwort

von


(219)
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Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihrer Schilderung dürfte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgelegen haben.
Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zumindest deutlich sichtbar davor zu warnen. So müssen Hindernisse deutlich erkennbar sein (beleuchtet, durch Warnschilder etc.). Dies gilt für Gefahrenquellen, mit denen der Passant typischerweise nicht rechnen muss, z.B. auch schon bei Unebenheiten im Bodenbelag über 2 cm oder bei schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten. In Ihrem Fall dürfte es sich um eine solche Gefahrenquelle gehandelt haben.
Es besteht auch die Verpflichtung zu laufenden Überwachung, so dass die Gemeinde diese Gefahrenquelle hätte erkennen und beseitigen müssen. Es wäre nur dann anders, wenn der Pfosten erst kürzlich abgeknickt worden wäre. Bei einer seit mehreren Wochen vorliegenden Beschädigung hätte die Gemeinde davon jedoch Kenntnis nehmen müssen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Stadt geltend zu machen, wobei anwaltliche Vertetung bei diesem Sachverhalt und angesichts Ihrer Verletzung dringend zu empfehlen ist. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen ein Mitverschulden zur Last gelegt wird, weil man davon ausgehen wird, dass Sie die Gefahrenquelle gekannt haben, wenn Sie in dem Haus wohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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