Gebrauchtwagengarantie nach Insolvenz

| 1. August 2008 18:48 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

in 09.2007 haben wir in einem Autohaus eines deutschen Herstellers ein Gebrauchtfahrzeug erworben. Nach einigen Wochen bemerkten wir einen überhöhten Ölverbrauch.Die Werkstatt wurde darüber informiert.Je nach Kfz-Meister kam es immer wieder zu unterschiedlichen Aussagen.Das Problem wurde nicht analysiert oder nicht erkannt. Im Juli 2008 stellten wir das Fahrzeug in einer anderen Fachwerkstatt vor.Die kam zu den Ergebnis,dass ein Verschleiß der Kolbenringe vorliegen könnte und verwies uns richtigerweise wieder an unser Autohaus. Nach deren Garantiebedingungen wäre der Schaden durch die Garantie gedeckt.Wir mussten jedoch erfahren,dass das Autohaus Insolvenz angemeldet hat und jede Garantie ablehnt. Im Juni 2008 wurde das Autuhaus durch einen anderen Vertragspartner des deutschen Autoherstellers übernommen.Im Begrüßungsschreiben wurde uns die Insolvenz mitgeteilt und,dass am alten Standort weiter gearbeitet wird auch mit der Aussage "Mehr ändert sich eigentlich nicht".
Ein erneutes Gespräch in der Werkstatt ergab,dass nun auch auf einen Verschleiß der Kolbenringe getippt wird (vom gleichen Personal)dies aber nicht durch die alte Gebrauchtwagengarantie gedeckt ist.Die Garantie wurde vom Vorbesitzer des Autohauses über eine Garantie-Service-GmbH abgeschlossen.

Nun eigentlich meine Frage. Besteht meine Garantie auch gegenüber dem neuen Besitzer?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Man muss zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung haben Sie nur und ausschließlich gegen Ihren Vertragspartner. Wenn dieser also insolvent ist, hat man insoweit keine Durchsetzungsmöglichkeiten.

Sofern jedoch Garantieansprüche bestehen, muss der Inhalt der Garantie überprüft werden. Zunächst kann es sich - bei noch nicht so alten Gebrauchtfahrzeugen - um eine noch laufende Herstellergarantie handeln. Diese kann in der Regel über jede Vertragswerkstatt geltend gemacht werden.

Die sogenannte "Gebrauchtwagengarantie" ist in der Regel eine Versicherung. Der Inhalt dieser Versicherung ist vertraglich in den Garantiebedingungen geregelt. Aber auch diese Vereinbarung wirkt grundsätzlich nur zwischen den Parteien, die den Vertrag geschlossen haben. Sie können versuchen, sich den Anspruch abtreten zu lassen, jedoch kommt es hierfür auf den Inhalt der Bedingungen an (z.B. ob eine Abtretung möglich ist).

Sofern das insolvente Autohaus selbst eigene Garantiebedingungen hatte, muss sich der neue Vertragspartner an diese halten, wenn eine Betriebsübernahme vorliegt, also der alte Betrieb weitergeführt wird.

Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen


S. Schorn
Rechtsanwältin


info@recht-kanzleischorn.de
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