GbR Umzug/Gesellschafterwechsel und Namensänderung

24. März 2020 16:00 |
Preis: 70,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Ist es sinnvoll die GbR aufzulösen und neu zu gründen oder ist eine Fortführung besser, wenn einer der Gesellschafter ausscheidet durch einen neuen "ersetzt" wird?

Eine Auflösung und Neugründung der GbR ist in der Regel nicht empfehlenswert, da dies mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Alle bestehenden Verträge müssten beendet und auf die neue GbR übertragen werden, was die Zustimmung der Vertragspartner erfordert. Zudem wäre ein steuerlicher Abschluss zu erstellen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Fortführung der GbR ist in der Regel die einfachere und kostengünstigere Lösung. Hierfür wäre ein Übertragungsvertrag, der keiner bestimmten Form bedarf, für die Gesellschafteranteile zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Gesellschafter zu schließen.

Guten Tag,

folgender Sachverhalt ist geplant:

Eine GbR mit 2 Gesellschaftern zieht von Bayern nach Baden Württemberg.
Gesellschafter A verlässt die GbR, dafür steigt ein neuer Gesellschafter mit ein. Gesellschafter B bleibt weiterhin bestehen.
Der Fantasiename der GbR muss auch geändert werden.

Nun stellt sich die Frage wie man das umsetzt.
Ist es sinnvoll die GbR aufzulösen und neu zu gründen oder ist eine Fortführung besser? Wenn ja, wie sieht eine Fortführung aus?

Alle involvierten Personen verstehen sich super, der Gesellschafter der die GbR verlässt, übergibt seine komplette anteile (50%) kostenlos dem neuen Gesellschafter. Es gibt keine Fortführungsklausel im Gesellschaftervertrag, diese kann aber ergänzt werden.


Vielen Dank für Ihre Hilfe!
24. März 2020 | 17:53

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Eine Auflösung der Gesellschaft (GbR) ist nicht zu empfehlen. In diesem Fall müßten alle vertraglichen Beziehungen beendet werden. Die Übertragung von bestehenden Verträgen auf die neue GbR bedarf dann der Zustimmung der Vertragspartner. Zudem wäre eine steuerliche Abschluss zu erstellen, was mit Kosten verbunden ist.

2. Aus meiner Sicht ist es ausreichend, wenn ein Übertragungsvertrag für die Gesellschafteranteile zwischen dem ausscheidenden und dem eintretenden Gesellschafter geschlossen wird. Zwar bedarf es hierfür keine Form, es sollte aber zu Beweiszwecken schriftlich vereinbart werden. im Nachgang ist dann der Gesellschaftsvertrag, soweit ein solcher in Schriftform besteht, anzupassen. eine Fortführungsklausel bedarf es hierfür nicht, wenn die aktuelle Satzung der Fortführung mit einem neuen Mitgesellschafter nicht entgegensteht.

3. Von der praktischen Vorgehensweise ist wie folgt vorzugehen:

a) Kauf- und Übernahmevertrag für die GbR Anteile mit einem festen Übergangsdatum.
b) Gewerbeabmeldung durch die beiden aktuellen Gesellschafter
c) Mitteilung an das aktuelle Finanzamt, dass der Sitz verlegt wird und ein Gesellschafter wechselt.

d) Gewerbeanmeldung durch den verbleibenden und neuen Gesellschafter am neuen Sitz der Gesellschaft
e) Mitteilung an das neue zuständige Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer. Soweit eine Umsatzsteuernummer besteht bleibt diese trotz Sitzverlegung gleich.

f) Ggfs. ist noch eine Berufskammer zzu informieren, soweit die GbR einer solche angeschlossen ist.

4. Soweit Sie einen Übertragungsvertrag benötigen, unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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