12. Februar 2021
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17:37
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Da die Umkehr der Beweislast als Verbraucher objektiv nicht mehr greift, müsste ein Sachverständiger nachweisen, dass das Gerät[b] im 2-jährigen Gewährleistungszeitraum ab Übergabe deshalb nicht mehr funktioniert, weil der Mangel vorliegend der Produktionsfehler „kalte Lötstelle" von Anfang an bestanden hat und sich nur erst später ausgewirkt hat.[/b] Hat der Hersteller zudem noch eine Garantieerklärung über einen bestimmten Zeitraum abgegeben, können Sie daraus einen zusätzlichen Anspruch gegen den Hersteller herleiten.
Das Kostenrisiko für den Sachverständigen – falls der keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch im oben definierten Sinne nachweisen kann tragen Sie, sonst die Gegenseite.
Dass die Fa. Media Markt Sie „hingehalten hat", kann als deren Verschulden weder einen etwaigen Garantieanspruch noch Ihren 2-jährigen Gewährleistungsanspruch beeinträchtigen.
Machen Sie das ganze vorsorglich nochmals schriftlich (per Einwurfeinschreiben + Zeuge vom Inhalt und Posteinwurf) mit Fristsetzung und behalten sich danach gerichtliche Hilfe nebst Schadensersatz (Sachverständiger, Anwalt pp.) vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer