Garage kündigen bei befristeten Mietvertrag

| 13. Mai 2016 16:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag!
Ich möchte eine Wohnung, die gerade vollständig saniert wird, im Anschluss verkaufen. Zu der Wohnung gehört eine Einzelgarage, die derzeit befristet (wegen anstehender Sanierung in jetzt zwei Jahren, diese wurde wegen vorzeitigem Auszug der Mieter aus der Wohnung vorgezogen) vermietet ist. Die Wohnung soll mit Garage verkauft werden. Gibt es eine Möglichkeit, dem Garagenmieter trotz befristetem Vertrag zu kündigen?
Für die Antwort besten Dank vorab!
13. Mai 2016 | 17:29

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Wenn Sie mit dem Mieter der Garage einen festen Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum geschlossen haben, scheidet eine vorzeitige ordentliche Kündigung aus.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, was allerdings ein vertragswidriges Verhalten des Mieters voraussetzt. Wenn der Garagenmieter beispielsweise den Mietzins nicht zahlt, könnte fristlos gekündigt werden.

Verhält sich der Garagenmieter aber vertragstreu, endet das Mietverhältnis erst nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 17. Mai 2016 | 10:16

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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht