Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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sofern keine besondere örtliche Satzung besteht - was zu überprüfen wäre, da für Ihre Gemeinde keine Satzung im Netz veröffentlicht worden ist - gilt die BauO NRW.
Und dort ist dann § 65 (1) Nr. 13 BauO NRW entscheidend, wonach eine Maximalhöhe von 2 m genehmigungsfrei ist, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1 m Höhe.
Sofern Sie also "zur Staße" einen Sichtschutz haben wollen, kann es durchaus sein, dass die maximale Höhe 1 m nicht überschreiten darf, wenn die Gabione eben zur Straße steht; ist der geplanten Bau nicht zur Straße gerichtet, wären sogar 2 m Höhe zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Und ich darf sie auch aufstellen obwohl der Nachbar sagt mehr als 1,20m möchte er dort nicht haben?
Ich habe bereits mit dem Bauamt der Stadt und des Kreises gesprochen. Die dagten 2m sind erlaubt mit der Rücksichtnahme des Nachbarschaftrechtes. Und genau das ist ja der Fall.
Hinter der Grenze befindet sich eine ca 3m breite durchfahrt zu dem Haus des Nachbarns und dahinter direkt die arztpraxis mit der Giebelfront zu uns ohne Fenster.
Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch das Nachb NRW setht dem Bauvorhaben nicht entgegen.
Möglich wäre es allenfalls, dass die örtliche Gemeindesatzung eine besondere Art der Gestaltung auch in der Höhe vorschreibt. Wie bereits ausgeführt, sollte das unbedingt bei der Gemeinde nachgeprüft werden, da dieses über das Internet so nicht möglich ist.
Gibt es keine solche Einschränkungen in der Gemeindesatzung, sind die "Wünsche" des Nachbarn rechtlich unbeachtlich, und Sie könnten bis zu 2 m Höhe bauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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