GBR Mitglied ohne Anteil am Vermögen - Vermeiden für BAFÖG

18. März 2025 13:10 |
Preis: 30,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
ich bin Student und beziehe Bafög. Mein Vater möchte mit mir und meinem Bruder eine GBR gründen für zukünftige Immobilieninvestitionen und dafür das gesamte Vermögen in die Gbr einzahlen. Damit würde ich allerdings über die Bafög Vermögensgrenzen kommen. Von daher wollte ich fragen, wie ich den GBR Vertrag sachlich nachvollziehbar (für Bafög Bearbeitende) und rechtlich bindend formulieren kann, dass ich Mitglied der GBR bin ohne (oder nur minimalen) Anteil an dem Vermögen zu haben. was ist glaubwürdiger: symbolischer Betrag (zb. von 1 - 1000€) aber mit Stimmrecht oder gar keine finanzielle Beteiligung und nur operative Funktion? Über eine gute Formulierung für diesen Absatz würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus
18. März 2025 | 14:20

Antwort

von


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10245 Berlin
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Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Um sicherzustellen, dass Sie als Mitglied der GbR keine oder nur eine minimale finanzielle Beteiligung hast und dennoch operativ tätig sein kannst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Gesellschaftsvertrag zu gestalten. Hier sind zwei Optionen, die sowohl rechtlich bindend als auch sachlich nachvollziehbar für die Bafög-Bearbeitenden sein können:

1. Symbolische Einlage mit Stimmrecht:
- Sie könnten eine symbolische Einlage von beispielsweise 1 € bis 1.000 € leisten. Dies zeigt, dass Sie formell an der GbR beteiligt sind, ohne dass ihr Vermögen signifikant erhöht wird.
- Gleichzeitig könnten Sie im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass Sie volles Stimmrecht und operative Funktionen innerhalb der GbR haben.

2. Keine finanzielle Beteiligung, nur operative Funktion:
- Alternativ könnten Sie im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass Sie keine finanzielle Einlage leisten, aber dennoch als operativer Partner tätig sind.
- Hierbei könnte festgehalten werden, dass Sie für bestimmte Aufgaben und Entscheidungen innerhalb der GbR verantwortlich sind, ohne dass Sie finanziell beteiligt sind.

Formulierungsvorschläge für den Gesellschaftsvertrag:

Option 1: Symbolische Einlage mit Stimmrecht

§X Einlagen und Stimmrechte
1. Gesellschafter A (Vater) und Gesellschafter B (Bruder) leisten jeweils eine Einlage in Höhe von [Betrag] €.
2. Gesellschafter C (Student) leistet eine symbolische Einlage in Höhe von [1 € - 1.000 €].
3. Ungeachtet der Höhe der Einlage hat jeder Gesellschafter volles Stimmrecht und ist berechtigt, an allen Entscheidungen der Gesellschaft mitzuwirken.
4. Die Verteilung der Gewinne und Verluste erfolgt im Verhältnis der Einlagen, wobei Gesellschafter C aufgrund seiner symbolischen Einlage einen minimalen Anteil erhält.

Option 2: Keine finanzielle Beteiligung, nur operative Funktion

§ X Einlagen und operative Funktionen
1. Gesellschafter A (Vater) und Gesellschafter B (Bruder) leisten jeweils eine Einlage in Höhe von [Betrag] €.
2. Gesellschafter C (Student) leistet keine finanzielle Einlage.
3. Gesellschafter C übernimmt operative Funktionen innerhalb der Gesellschaft und ist für [konkrete Aufgaben] verantwortlich.
4. Gesellschafter C hat volles Stimmrecht und ist berechtigt, an allen Entscheidungen der Gesellschaft mitzuwirken, jedoch ohne finanzielle Beteiligung.
5. Die Verteilung der Gewinne und Verluste erfolgt ausschließlich unter den finanziell beteiligten Gesellschaftern A und B.

Diese Formulierungen sollten sicherstellen, dass Sie als Mitglied der GbR keine oder nur eine minimale finanzielle Beteiligung hast, was für die Bafög-Bearbeitenden nachvollziehbar ist. Es ist wichtig, dass der Gesellschaftsvertrag klar und transparent formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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