Führerschein - D Führerschein umtausch US ID - umtausch in D nicht abgeholt

3. November 2023 11:46 |
Preis: 75,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


18:21
Hallo

Eine Person musste seinen schon seit Jahren gültigen deutschen Frührerschein in USA TX bei einem 2 Jährigen Aufenthalt in TX abgeben, und erhielt einen USA ID Führersschein (der Deutsche wurde angeblich nach D zurückgeschickt)
Bei Rückkehr nach D wollte diese Person den US Führerschein gegen den D Führerschein rücktauschen. Auf dem Ordnungsamt der Kreisstadt wurde alles aufgenommen und der Person wurde gesagt das dieser aus der Grossstadt angefordert wird (wo der D Führerschein wohl hingeschickt wurde) und bescheid bekommen wird wenn der Führerschein abholbereit ist. Dies ist aber nie geschehen. Es kam nie ein Bescheid.
Leider ging die ganze Angelegenheit vergessen, da diese Person ja eigenltich einen gültigen Führerschein hat nur nicht in den Händen. Dieser wurde nie entzogen aufgrund einer Straffälligkeit oder dergleichen, er kam auch nie in eine Kontrolle bis lang.

Leider ist dies schon einige Jahr her.

Was muss man erwarten und wie geht man am besten vor.

Vielen Dank und bestee Grüße
3. November 2023 | 12:38

Antwort

von


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78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Hier würde ich empfehlen, sich erneut an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden und den Sachverhalt zu schildern. Es ist möglich, dass der deutsche Führerschein noch vorhanden ist und nur aufgrund eines Verwaltungsfehlers nicht an die Person ausgehändigt wurde.

Sollte der deutsche Führerschein nicht mehr auffindbar sein, kann es notwendig sein, einen neuen Führerschein zu beantragen. Hierfür benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass der alte Führerschein verloren gegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass das Fahren ohne gültigen Führerschein in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld € 15,00) darstellt, auch wenn die Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Daher sollte man diese Angelegenheit so schnell wie möglich klären.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rückfrage vom Fragesteller 3. November 2023 | 14:43

Vielen Dank schon mal Herr Böhler,

also erstmal keinen Verlust melden sondern auf den möglichen Verwaltungsfehler hinweisen, bzw die Lage schildern.

Erwartet die Person eine Strafe?
Mit welchem Ausmaß.

Wie gesagt das ganze liegt eine Jahre schon zurück! Es ist halt in Vergessenheit geraten weil man den Führerschein eigentlich nie in den Händen hält.

Was schreibt man am besten in die Eidestattliche Versicherung sollte der Führerschein nicht auftauchen? Man hat ihn ja nicht selbst verloren, da man ihn nicht abholen konnte.

Wie lange wird im Normal Fall ein Führerschein der nicht abgeholt wurde aufgehoben?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. November 2023 | 18:21

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Zunächst einmal sollten Sie in der Tat die Situation bei der zuständigen Führerscheinstelle schildern und auf den möglichen Verwaltungsfehler hinweisen. Es ist durchaus möglich, dass der Führerschein noch vorhanden ist und nur aufgrund eines Fehlers nicht ausgehändigt wurde.
Sollte der Führerschein nicht mehr auffindbar sein, wäre der nächste Schritt, einen neuen Führerschein zu beantragen. In diesem Fall wäre es ratsam, in der eidesstattlichen Versicherung anzugeben, dass der Führerschein nicht abgeholt werden konnte und daher als verloren anzusehen ist.

Das Fahren ohne Führerschein (also das nicht mitgeführte Dokument) stellt in Deutschland wie gesagt eine Ordnungswidrigkeit dar - im Gegensatz dazu steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat dar.

Wie lange ein nicht abgeholter Führerschein aufbewahrt wird, kann von Behörde zu Behörde variieren. Es wäre daher ratsam, dies direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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