Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
In Ihrem Fall würde ich Ihnen raten, Ihren Fall zusätzlich zur BG nochmals dem Versorgungsamt sowie der Rentenversicherung vorzustellen.Wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht beseitigen lassen oder eine Umschulungsmaßnahme nicht greift, wird der Verlust an Erwerbsfähigkeit durch eine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen.
Durch einen Arzt der Rentenversicherungsträger wird festgestellt, wie viele Stunden am Tag Sie mit Ihrer Krankheit oder Behinderung noch arbeiten können. Bei seiner Einschätzung geht der Mediziner von einem üblichen Arbeitsverhältnis im Rahmen einer 5-Tage-Woche aus. Er prüft Ihre Leistungsfähigkeit nicht nur in
Ihrem bisher ausgeübten Beruf, sondern auch in anderen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.
Während der Dauer des Rentenverfahrens werden Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld haben. Ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich — auch bei fort bestehendem Arbeitsverhältnis — bei Ihrer Arbeitsagentur
melden. Denn bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kann Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Ich hoffe ich habe Ihnen einen ersten Überblick verschaffen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
In Ihrem Fall würde ich Ihnen raten, Ihren Fall zusätzlich zur BG nochmals dem Versorgungsamt sowie der Rentenversicherung vorzustellen.Wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht beseitigen lassen oder eine Umschulungsmaßnahme nicht greift, wird der Verlust an Erwerbsfähigkeit durch eine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen.
Durch einen Arzt der Rentenversicherungsträger wird festgestellt, wie viele Stunden am Tag Sie mit Ihrer Krankheit oder Behinderung noch arbeiten können. Bei seiner Einschätzung geht der Mediziner von einem üblichen Arbeitsverhältnis im Rahmen einer 5-Tage-Woche aus. Er prüft Ihre Leistungsfähigkeit nicht nur in
Ihrem bisher ausgeübten Beruf, sondern auch in anderen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.
Während der Dauer des Rentenverfahrens werden Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld haben. Ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich — auch bei fort bestehendem Arbeitsverhältnis — bei Ihrer Arbeitsagentur
melden. Denn bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kann Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Ich hoffe ich habe Ihnen einen ersten Überblick verschaffen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt