Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wurde die Frist bis zum Freitag gesetzt, so ist diese um 0:01 abgelaufen, mithin war die Einreichung zu spät. Sie haben auch nur die Einreichung angekündigt und nicht um Fristverlängerung gebeten - dies wäre auch am Samstag zu spät gewesen, da war die Frist bereits abgelaufen.
Was das für eine Frist war, müsste genau geklärt werden, da es Ausschlussfristen gibt (Nachholung nur, wenn die Versäumung unverschuldet war) oder einfache Fristen. Bei letzterem wäre die Überschreitung nicht so streng zu sehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wurde die Frist bis zum Freitag gesetzt, so ist diese um 0:01 abgelaufen, mithin war die Einreichung zu spät. Sie haben auch nur die Einreichung angekündigt und nicht um Fristverlängerung gebeten - dies wäre auch am Samstag zu spät gewesen, da war die Frist bereits abgelaufen.
Was das für eine Frist war, müsste genau geklärt werden, da es Ausschlussfristen gibt (Nachholung nur, wenn die Versäumung unverschuldet war) oder einfache Fristen. Bei letzterem wäre die Überschreitung nicht so streng zu sehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen